Beförderungspapier
Das Beförderungspapier (engl. Transport Document) enthält u.a. die vollständige und plausible Klassifizierung des Gefahrguts und ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten mitzuführen.
Ausnahme: Das Beförderungspapier ist nicht erforderlich bei
- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder
- freigestellte Mengen nach ADR 3.5
Fakten
Das Beförderungspapier muss den für Transportart zutreffenden Vorschriften entsprechen:
- Straße: ADR
- Eisenbahn: RID
- Ocean: IMDG-Code
- Binnenschiff: ADN
- Luftfracht: DGR
Webli[nks
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/TransportVerkehr/Begleitpapiere_ADR_2013_Meixner-Wunderl_1-2014_2.pdf Beispiel für die Anforderungen an das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1]
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager