Factsheet Lieferung Kaffee durch Deutschland

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Da Kaffee und Kaffeeprodukte in Deutschland als Verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten ist zur Sicherstellung der deutschen Kaffeesteuer eine Überwachungsmeldung an das Hauptzollamt Stuttgart gesetzlich vorgeschrieben.

Kaffee- oder Kaffeeprodukte von Transit durch Deutschland nach Überwachungsdokument erforderlich
EU-Mitgliedstaat Durchfuhr durch DE anderes EU-Land oder Schweiz !! Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)
EFTA-Land (z. B. Schweiz) Durchfuhr durch DE anderes EU-Land oder EFTA-Land!! Formular 1843 an HZA Stuttgart (*)

(*) Wenn Kaffee im Versandverfahren (T1) im Transit durch Deutschland, ist KEIN zusätzliches Dokument erforderlich. Ein T2 gilt nicht als ausreichend! Bei T2 ist die Durchfuhr von Kaffee/Kaffeeprodukten ist eine Meldung mit Formular 1843 an das HZA Stuttgart erforderlich.


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