Zollbeschau
Die Zollbeschau ist eine Möglichkeit zur Überprüfung einer angenommenen Zollanmeldung. Sie dient der körperlichen Ermittlung von Menge und/oder Beschaffenheit der in der Zollanmeldung angegebenen Waren durch den Abfertigungsbeamten.
Fakten
Der Zoll hat das Recht eine angenommene Zollanmeldung (Art. 68 Buchstabe b) ZK) durch eine zollamtliche Prüfung (Art. 4 Nr. 14 ZK) zu überprüfen.
Achtung: Ist eine Zollbeschau nicht möglich (z. B. weil die angemeldete Ware nicht mehr oder noch nicht an dem in der Zollanmeldung angegebenen Warenort bereit steht) liegt der Straftatbestand der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung vor (Art. 203 ZK) und die Zollschuld entsteht.
Die Zollbeschau wird aus folgenden Gründen angeordnet:
- Zweifel über Richtigkeit der Zollanmeldung
- Veranlassung einer Stichprobe aufgrund Überwachung
Beschauarten:
- Mengenbeschau
- Beschaffenheitsbeschau
- Tarifbeschau
- Wertbeschau
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager