Draw-Back-Verbot
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Das Verbot der Zollvergütung oder Zollbefreiung.
Fakten
Das Verbot bezeichnet eine Regelung, nach der Präferenznachweise dann nicht ausgestellt oder ausgefertigt werden dürfen, wenn bei der Herstellung von Ursprungswaren Vormaterialien verwendet worden sind, für die die vorgesehenen Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung wegen der Wiederausfuhr oder Ausfuhr der aus den betreffenden Vormaterialien hergestellten Erzeugnisse nicht erhoben, erstattet oder rückvergütet worden sind.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager