Spediteur

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Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. (§ 407 UGB Unternehmensgesetzbuch)

Fakten

Eine Spedition organisiert den Warentransport und übernimmt damit verbundene Nebenleistungen, wie Transportmittelauswahl, Abschluss eines Frachtvertrags und Bearbeiten der Frachtpapiere, Erledigung von Zollanmeldungen (Export/Import/Transit) etc.

Kundenauftrag/Speditionsauftrag - Transportauftrag/Frachtvertrag

Haftung Spediteur

gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)

Haftung Frachtführer

gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR (Straßentransport) und CIM (Bahntransport)

Weblinks

siehe auch

AÖSP - Grundlage Speditionsvertrag

Transportauftrag - Grundlage Frachtvertrag

CMR-Frachtbrief

CIM-Frachtbrief

Verantwortlicher

Anton Hager