Transportauftrag
Wenn ein Transportunternehmer eine Tour angenommen hat, wird entsprechend ein Transportauftrag vom Spediteur an den Transportunternehmer versendet.
Dieser enthält alle wichtigen Informationen, wie beispielsweise den Absender/Empfänger, die Daten mit entsprechenden Zeitfenstern, die Lademeter, die Tonnage, alle notwendigen Nummern zum Transport und den verhandelten Transportpreis.
Fakten
Anbei findest Du den Text mit den Vereinbarungen, die auf unserem generierten Transportauftrag angedruckt werden.
Der Transportauftrag darf ausschließlich in Car_O generiert werden. Dabei sind die geltenden Regeln aus Auftragsabwicklung in Car_O zu beachten.
Nur an Auftragnehmer mit bekannten Kennzeichen, deren erwiesenermaßen sicheren Fahrzeuge wir täglich einsetzen, darf unser Transportauftrag per e-mail verschickt werden.
Alle anderen Transportaufträge, insbesondere an neue Unternehmer, sind ausschließlich per Fax zu versenden.
Transportauftrag in DEUTSCH
Transportauftrag Gemäß telefonischer Kapazitätsanfrage übernehmen Sie verbindlich mit dem nachfolgend angeführten Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bestimmungen folgende Ladung in unserem Namen:
Wenn dieser Ladeauftrag „DUMMY“-Kennzeichen oder keine Kennzeichen enthält, diese nicht korrekt sind, oder sich ändern, sind Sie verpflichtet, uns die richtigen Kennzeichen unverzüglich bekannt zu geben. Sie vermeiden dadurch Verzögerungen bei der Beladung und der Bearbeitung Ihrer Frachtabrechnung.
1. Grundsätzliche Vereinbarungen
- a) Dieser Transport unterliegt den Bestimmungen der CMR. Sie haften uns gegenüber immer wie bei Selbsteintritt. Die Bestimmungen des Artikels
34 CMR gelten nicht. Es kommen keine diesen Geschäftsbedingungen widersprechende Bedingungen zur Anwendung. Insbesondere können Sie
sich nicht auf die Geltung der AÖSp oder sonstiger Bedingungen (z.B. in Auftragsbestätigungen etc.) berufen. Eventuell anderslautende
Gegenbestätigungen sind nicht Bestandteil dieses Frachtvertrages und gegenstandslos.
- b) Bei der Durchführung dieses Auftrages ist der Konsum von Alkohol und/oder Drogen strengstens verboten.
- c) Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden und dem Stand der Technik entsprechen,
insbesondere muss das eingesetzte Fahrzeug vorbeugend gewartet und regelmäßig inspiziert werden. Es dürfen nur einwandfreie und für den
jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Tanks, Wechselbrücken/Container, Kräne, technische Einrichtungen und sonstiges
Equipment verwendet werden. Der Laderaum muss gereinigt sein, sodass gewährleistet ist, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Frachtgutes
kommt. - d) Der Einsatz von Subfrachtführern ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung zulässig. Sollte der Einsatz von
Subfrachtführern von uns ausnahmsweise gestattet werden, müssen diese von Ihnen vorher streng geprüft werden und bereits mehrere Aufträge (mindestens 5)
nachweislich ordnungsgemäß für Sie durchgeführt haben. Die Vergabe von Ladungen an Subunternehmer, die nicht mit Ihnen bereits vorher in
Geschäftsbeziehung standen, insbesondere über Frachtenbörsen, ist ausnahmslos untersagt.
- e) Wir setzen voraus, dass Sie über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen verfügen. Dies gilt auch für alle Länder
und deren Bestimmungen, die im Rahmen dieses Auftrages befahren werden.
- f) Sie garantieren und haften dafür, dass das von Ihnen eingesetzte Fahrpersonal entsprechend den Gesetzen des Landes, in dem das Fahrzeug
zugelassen ist, beschäftigt wird. Dies gilt insbesondere für ausländisches Fahrpersonal.
- g) Sofern Sie Gefahrgut (ADR) für uns transportieren, sind Sie dazu verpflichtet einen gültigen Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen zu
installieren.
- h) Sie tragen dafür Sorge, dass sämtliche Bestimmungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr (zB GüKBillBG)
eingehalten werden.
- i) Kundenschutz gilt als vereinbart; bei Entgegennahme oder Vermittlung von Aufträgen oder sonstiger Kontaktaufnahme mit Kunden von Berger
und sämtlichen Unternehmen, die in irgendeiner Weise am Transportauftrag beteiligt sind, verfallen sämtliche Forderungen des Auftragnehmers
gegen Berger. Darüber hinaus wird für die Verletzung dieser Wettbewerbs- bzw. Kundenschutzklausel eine verschuldensunabhängige
Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000 pro Transport unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe, vereinbart. Ein darüber hinausgehender
Schadenersatzanspruch wird davon nicht berührt. Das richterliche Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen.
- j) Der gegenständliche Transportauftrag ist bindend, wenn nicht innerhalb einer Stunde ab Eingang ein Widerspruch erfolgt.
- k) Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den
Streitparteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich von Streitigkeiten über den wirksamen Bestand dieser Vereinbarung, wird
die Zuständigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes für die Gemeinde A-6241 Radfeld vereinbart.
- l) Wir sind berechtigt, eine Aufrechnung mit fälligen Gegenansprüchen unabhängig vom Rechtsgrund vorzunehmen.
- m) Ab dem 1. Jänner 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz – MiLoG. Das Gesetz sieht einen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 pro Stunde
vor. Für die Nichteinhaltung sind eine verschuldensunabhängige Unternehmerhaftung sowie bußgeldrechtlichen Sanktionen vorgesehen. Zum
Nachweis einer entsprechenden Sicherstellung der Einhaltung aller daraus resultierenden Verantwortlichkeiten Ihres Unternehmens im
Zusammenhang mit diesem Transportauftrag und allen nachfolgenden Aufträgen, erwarten wir die Retournierung der firmenmäßig gezeichneten
„Vereinbarung zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes“ im Original oder per Telefax, innerhalb von drei
Tagen nach Annahme dieses Auftrages. Die Vereinbarung ist nur einmalig zu retournieren.
- n) Sie Sie garantieren die Einhaltung aller nationalen und internationalen Bestimmungen und Gesetze.
2.Ladungsübernahme und -ablieferung
- a) Das für den beauftragten Transport zu stellende Fahrzeug muss, sofern in diesem Transportauftrag nichts Gegenteiliges vereinbart wird, den
Anforderungen eines gedeckten Fahrzeuges laut CMR entsprechen. Beschädigungen an Planen und Aufbauten, Kondenswasser im Laderaum,
nicht besenreine Ladeflächen und wenn der Laderaum nicht geruchsneutral ist, kann dies zu Fahrzeugablehnungen an den Ladestellen und zur
Verrechnung von Kosten und Schadenersatz führen.
- b) Bei Verladung unterschiedlicher Produkte in einer Ladeeinheit sind diese klar zu trennen und es ist besonders darauf zu achten, dass es zu keiner Kreuzkontamination, verursacht durch unverträgliche Produkte, kommt.
- c) Die zu übernehmende Anzahl der Packstücke ist durch den Fahrer zu überprüfen und zu bestätigen. Maßgeblich hierfür ist die vom Fahrer bei der jeweiligen Beladestelle zu unterschreibende Übernahmebestätigung.
- d) Sofern der Fahrer auf der Übernahmebestätigung keine begründeten Vorbehalte vermerkt, gilt die übernommene Ladung als gut und sicher verpackt und verladen, sowie beschädigungsfrei übernommen.
- e) Oben genannte Be- und Entladetermine sind absolute Fixtermine und gelten hiermit als vereinbart. Bei Nichteinhaltung des Übernahme- oder
Entladetermins oder Nichtgestellung des vereinbarten Transportmittels, werden die dadurch anfallenden Kosten an Sie weiterverrechnet. Sie haben
mit dem Fahrzeug zum vereinbarten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffen. Bei nicht rechtzeitiger Gestellung des Fahrzeuges wird eine
Konventionalstrafe von € 650,- (verschuldensunabhängig) fällig. Bei Nichtgestellung wird eine (verschuldensunabhängige) Konventionalstrafe in
Höhe von 80 % der Fracht fällig. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt in allen Fällen davon unberührt. Wenn durch die Stellung eines
nicht den Anforderungen entsprechenden Fahrzeuges Kosten oder Aufwände entstehen, werden diese an Sie weiterverrechnet.
- f) Bei Komplettladungen besteht ohne ausdrückliche Genehmigung Beilade- und Umladeverbot.
- g) Für die Be- und Entladung sind jeweils 24 Stunden als standgeldfrei vereinbart.
- h) Sie verpflichten sich, die Be- und Entladung durchzuführen. Schäden, die auf Umstände während der Be- oder Entladung zurückzuführen sind,
fallen in Ihre Haftungssphäre. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist und den gesetzlichen Vorschriften
entspricht. Der Lenker wird durch Sie dazu angehalten, bei Übernahme sowie Ablieferung, die Menge, die Qualität und Transporttauglichkeit der
Verpackung, Verladung und Verstauung zu kontrollieren und zu gewährleisten, auch wenn der Absender die Beladung vorgenommen hat. Bei
Abweichungen von Menge, Qualität und Übernahmetemperatur zu denen von uns vorgegebenen Angaben sowie bei mangelhafter Verpackung,
Stauung, ist die Beladung sofort zu stoppen, und erst nach Rücksprache und ausdrücklicher Anweisung weiter auszuführen. Ferner sind die
Begleitpapiere auf Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem Ladegut zu prüfen. Bei allen Unstimmigkeiten sind wir unverzüglich zu
informieren und Vorbehalte auf den Frachtbriefen einzutragen.
3. Transportverlauf und -überwachung
- a) Bei Verzögerungen und/oder Hindernissen, gleich welcher Art, sind wir umgehend zu benachrichtigen.
- b) Sie verpflichten sich bei der Annahme dieses Auftrages und der Übernahme des Transportgutes, dass die beladenen Kraftfahrzeuge, Anhänger
und/oder Sattelauflieger bei jeglichem Abstellen während der Zeit zwischen der Übernahme der Ladung zur Beförderung und deren Ablieferung
ordnungsgemäß und durchgehend bewacht werden. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass beladene Kraftfahrzeuge bzw.
Transporteinheiten bei jedem (auch kurzfristigem) Abstellen ordnungsgemäß versperrt sind (versperrte Hecktüren des Aufliegers). Die zum Einsatz
kommenden Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten müssen weiters mit 2 voneinander unabhängigen - dem Stand der Technik entsprechenden
und funktionierenden - Diebstahlsicherungen ausgerüstet sein, die bei jedem, wenn auch nur kurzfristigem Abstellen nachweislich aktiviert sein
müssen. Planenfahrzeuge müssen mit einer schnittsicheren Plane ausgestattet sein. Das isolierte Abstellen von beladenen Anhängern/Auflieger
(ohne Zugfahrzeug) ist ausnahmslos untersagt.
- c) Sie als Auftragnehmer verfügen über ein wirksames Verfahren für Rücknahme und Rückruf, das einmal im Jahr getestet wird.
- d) Wenn es durch anderslautende Informationen an der Beladestelle zu Unklarheiten kommt, sind wir vor Transportbeginn zu verständigen.
- e) Im Falle eines die Produktsicherheit bzw. -qualität gefährdenden Vorfalls sind die jeweils zuständigen Behörden und wir als Auftraggeber unmittelbar zu verständigen.
4. CMR-Versicherung
- a) Sie garantieren, dass Sie über eine aufrechte, ausreichende und in Österreich branchenübliche Verkehrshaftungsversicherung verfügen.
Diese Versicherung muss auch eine Haftung gem. Art. 29 CMR, Schäden bei Be- und Entladevorgängen decken. Weiters garantieren Sie, dass die
Prämien dafür ordnungsgemäß bezahlt wurden.
- b) Sie sind verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich uns und Ihrer Verkehrshaftungsversicherung zu melden. Bei Schäden, die den Betrag von
€ 2.000,- überschreiten, müssen Sie unverzüglich einen Sachverständigen bzw. Havariekommissar mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.
5. Lademittel
- a) Lademitteltausch gilt als vereinbart. Sie verpflichten sich, eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademitteln
mitzuführen und bei der Beladung zu tauschen. Das Risiko für den Palettentausch trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Das Entgelt für dieses
Risiko ist im Frachtpreis bereits enthalten.
- b) Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an uns zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen
sind wir gezwungen, davon auszugehen, dass Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind.
- c) Für den Fall, dass Sie an einer Entladestelle keine Lademittel zurück erhalten, sind wir sofort zu
verständigen, damit wir noch während Ihr Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen
können. Sollte diese Verständigung nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgen, sind Sie selbst für die
Besorgung der nicht getauschten Lademittel verantwortlich.
- d) Lademittel, die Sie entgegen unserer Anweisung beim Absender nicht getauscht haben, müssen Sie innerhalb von vier Wochen beim Absender
retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Europaletten verrechnen wir Euro 12,78 pro Stück.
- e) Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch müssen Sie die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren
und uns die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Falls Sie entgegen unserer Anweisung Düsseldorfer Paletten bei der
Entladestelle zurückbekommen, sollten Sie selbige innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren! Für nicht zeitgerecht retournierte
Düsseldorfer Paletten verrechnen wir Euro 8,- pro Stück.
6. Frachtpreis- und Zahlungsvereinbarung
- a) Das Zahlungsziel wird mit 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Vorlage von Originalen aller quittierten Frachtbriefe, Lieferscheine, bestätigten Lademittelscheinen und sonstigen im Transportauftrag verlangten Dokumenten festgelegt.
7. Besondere Vereinbarung für Lebensmitteltransporte
- a) Wenn Ihr Unternehmen über ein gültiges IFS-Zertifikat verfügt, haben sie diesen Transport entsprechend Ihrer Zertifizierung durchzuführen.
- b) Wenn Ihr Unternehmen über kein gültiges IFS-Zertifikat verfügt, haben Sie folgende Mindeststandards für Lebensmitteltransporte zu erfüllen:
- I. Der Transportbehälter und das Fahrzeug müssen sauber und funktionsfähig sein.
- II. Für ein sauberes Auftreten und tägliche Körperpflege des Fahrpersonals ist zu sorgen. Vor dem Umgang mit unverpackten Produkten müssen die Hände gewaschen werden oder saubere Handschuhe getragen werden.
- III. Es ist besonders darauf zu achten, dass jegliche Kontamination durch Emission, Abgase, Gerüche, Fremdkörper, Verpackungsmaterial, etc. ausgeschlossen wird.
- IV. Spezifische Anforderungen sind zwingend und nachweislich zu erfüllen. Dies betrifft z.B. das Nichtvorhandensein bestimmter Inhaltsstoffe und Zutaten (z.B. BVO, Allergene, Schweinefleisch).
- V. Bei temperaturgeführten Transporten ist sicherzustellen, dass die von uns vorgegebenen Temperaturen eingehalten werden und permanent durch geeignete Mess- und Überwachungsgeräte ermittelt und festgehalten werden. Abweichungen und Ausfälle der Kühlung sind uns umgehend zu melden. Entsprechende Aufzeichnungsprotokolle sind im Zuge der Rechnungsstellung, zusätzlich zu den in Punkt 6)a erwähnten Dokumenten, an uns zu übermitteln. Alle Messmittel sind in festgelegten Intervallen und nach definierten anerkannten Standards / Methoden zu überprüfen und ggf. zu justieren oder kalibrieren. Die Ergebnisse der Überprüfung, Justierung und Kalibrierung sind auf Verlangen an uns zu übermitteln.
- VI. Alle Silofahrzeuge sind vor der Beladung durch eine EFTCO zertifizierte Tankreinigungsstelle zu reinigen. Das Reinigungsdokument (ECD) ist im Zuge der Rechnungsstellung, zusätzlich zu den in Punkt 6)a erwähnten Dokumenten, an uns zu übermitteln.
- c) Wenn es durch anderslautende Informationen an der Beladestelle zu Unklarheiten kommt, sind wir vor Transportbeginn zu verständigen.
- d) Im Falle eines die Produktsicherheit bzw. -qualität gefährdenden Vorfalls sind die jeweils zuständigen Behörden und wir als Auftraggeber unmittelbar zu verständigen.
8. Optional gibt es dann noch:
- a) Achtung! Von Ihnen liegt kein gültiger CMR Versicherungsnachweis für das aktuelle Kalenderjahr vor. Bitte um Übersendung innerhalb von 3 Tagen, ansonsten müssen wir Sie mit der Prämie in Höhe von 3% des Frachtpreises belasten.(Mindestens jedoch 30 Euro!!!) Eine Prämienrückerstattung ist im Nachhinein nicht mehr möglich!
- b) ACHTUNG!!! Die Deckungssumme der Polizze muss mindestens 150.000 Euro pro Schadensfall betragen!!!
- UND
- c) Bei der gegenständlichen Ladung bestehen besondere Sicherheitsanforderungen. Da von Ihnen entweder noch keine Kennzeichen bekanntgegeben wurden, oder deren Überprüfung noch nicht erfolgt ist, wird dieser Transportauftrag vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Fahrzeuges durch Berger Logistik erteilt. Sollte diese aus welchen Gründen auch immer negativ ausfallen, wird der Auftrag an Sie unmittelbar storniert. Berger Logistik weist ausdrücklich daraufhin, dass bei einer Stornierung aus Sicherheitsgründen keine Begründung bekanntgegeben wird und auch keine Kosten für die Stornierung anerkannt werden.
Transportauftrag in ENGLISCH
Transport order
According to the agreement by phone you undertake compulsory with the hereafter mentioned vehicle according to the CMR following cargo on our behalf:
If this order does not contain license plate numbers, if they are not correct or if they change you are obliged to let us know forthwith the right license plate numbers. Thereby you avoid that there is a delay when it comes to loading of your vehicle and when it comes to processing your freight invoicing.
1. Fundamental Agreements
- a) You as carrier are liable according to the CMR (latest version).
- b) During the execution of the order it is strictly forbidden to consume alcohol and/or drugs.
- c) The vehicle used has to be in impeccable technical condition and particularly the vehicle used has to be preventively maintained and regularly serviced.
- d) If you deploy subcarrier you are liable to us if it comes to an event of damage or loss or own-name transactions.
- e) We take for granted that you have the required permissions and warrants for the transportation. This also applies to all countries and their regulations which are trafficked for the purposes of this order.
- f) You ensure and are liable that the appointed driving personnel are employed according to the laws of the country in which the vehicle has the licensing of road vehicles. This applies especially for foreign driving personnel.
- g) As far as you transport dangerous goods for us, you are obliged to have a valid dangerous goods safety adviser implemented in your company.
- h) You take care therefor that you stick to the rules of the German law on action against illegal employment in legal freight traffic (GüKBillBG).
- i) Customer protection is considered to be agreed. In case of entering the competition, your freight transport laws are obsolete.
- j) Please confirm the order. Non-confirmation does amount to acquiescence in all points.
- k) As place of jurisdiction for all conflicts arising from the concrete transport contract is stipulated Rattenberg.
2. Acceptance and delivery of cargo
- a) The vehicle you supply for the ordered transport has to match the requirements of a vehicle covered by compulsory insurance according to CMR if there is nothing agreed to the contrary in the transportation order. Damage on tarpaulins and superstructures, condensed water in the shipping space, not broom-cleaned cargo areas and not odourless shipping spaces can lead to a refusal of the vehicle at the loading areas and to settlement of costs (see article 2 e).
- b) When it comes to shipping of different products into one loading unit they have to be separated clearly and extra attention has to be paid that it does not come to a crisscross/four-way contamination caused by incompatible products.
- c) The driver has to check and confirm the quantity of packages to take on. Significant therefor is the forwarders receipt which has to be signed by the driver at the loading area.
- d) If the driver does not note any justified provisions on the forwarders receipt, the cargo is considered to be packed and loaded securely and good and taken over damage free.
- e) If it comes to non-compliance of the takeover date or the unloading date or to non-supply of the agreed means of transport the incurred costs will get invoiced to you. If costs or efforts emerge because of the supply of a vehicle which does not correspond to the requirements, they will get invoiced to you.
- f) On full truck loads it is prohibited to load additional cargo or transhipment if there is not an explicit permission.
- g) For the loading and unloading there are agreed 24 hours of free demurrage.
3. Transportation and transport surveillance
- a) You have to acquaint us immediately if it comes to any delays and/or impediments.
- b) If you accept this order and the receipt of the goods in transit, you undertake that the loaded motor vehicle, trailer and/or articulated trailer are orderly guarded at the time of placing it in the time between the takeover of the goods in transit and their delivery, especially if it comes to interruptions of the journey or parking of loaded trailers/articulated trailers without transport vehicle they only can be parked at guarded parking areas.
4. CMR-Insurance
- a) You have procured an according to the CMR sufficient transport operator's liability insurance and you have duly paid the premium.
5. Loading tackles
- a) If pallet exchange is agreed you have to carry along a sufficient number of duly and barterable loading devices and to exchange it at the time of loading.
- b) For every pallet exchange you have to send us a corresponding loading tackle documents with the freight note. We are constrained to assume that you did not meet the obligations if you do not send us the loading tackle documents.
- c) In case that you don't get any loading tackles at the unloading area you have to contact us immediately so that we can contact the unloading area when your vehicle is still there and try to clarify everything. If you do not inform us or you do not inform us in time, you are responsible for the procuration of loading tackles.
- d) Package items which you did not exchange at the consignor against our instructions have to be send back to the consignor within 4 weeks. For euro pallets which were not send back in time we account 12.78 € for every pallet.
- e) Düsseldorfer pallets are not for exchange. However you have to document the pallet movement as euro pallets and you have to send us the corresponding loading tackle documents. In case of getting back Düsseldorfer pallets against our instructions at the unloading area you should return them within four weeks at the consignor! For Düsseldorfer pallets which were not sent back in time we account 8,- € each.
6. Freight rates and payment agreement
- a) The date of payment is determined for 30 days after receiving the invoice and after you have submitted all originals of the acknowledged waybills, delivery notes, confirmed loading tackle documents and other documents which were required in the transport order.
7. Special agreement for transportation of food
- a) If your company is equipped with a valid IFS certificate you have to conduct this transport according to the certification.
- b) If your company is not equipped with a valid IFS certificate you have to fulfill the following minimum standards for the transportation of food:
- I. The shipping cask and the vehicle have to be clean and have to be in working order.
- II. You have to ensure a clean appearance and daily personal care of the driving personnel. Before dealing with unpacked products the driving personnel has to wash their hands or they have to wear clean gloves.
- III. Extra attention has to be paid to avoid contamination because of emissions, exhaust gases, odours, foreign substances, packaging material, etc.
- IV. Special requirements have to be fulfilled compulsory and verifiable. This concerns for example the lack of specific contents and ingredients (i.e. BVO (loading and packing regulations), allergens, pork)
- V. For temperature controlled transports you have to ensure that you comply the by us predefined temperatures and that you determine and register them via convenient measuring devices and monitoring devices. You have to report us immediately deviations and failures of the refrigeration. You have to communicate us corresponding recordings in the course of invoicing additionally to the documents mentioned in article 6)a. All measuring equipment has to be checked in determined intervals and according to defined approved standards/methods and adjust or calibrate it if necessary. The results of the review, adjustment and calibration have to be forwarded to us if we demand it.
- VI. Every silo truck has to be cleaned at a tank cleaning place certificated with EFTCO before loading. The cleaning documents (ECD) and the documents which we mentioned in article 6) a have to be forwarded to us in the course of invoicing.
- c) If it comes to ambiguity because of contrary information at the loading place you have to inform us before the beginning of the transport.
- d) In case of an incident which is an endangering incident concerning product safety or quality you have to contact us as contractee and the responsible authorities immediately.
8. Additional there are following optional texts:
- a) Attention! There is no valid CMR insurance certificate available for the current calendar year. Please send us within 3 days the insurance certificate; otherwise we have to debit you with the premium of 3% of the freight rates. (At least 30 €!!!) A payback of the premium is not possible afterwards!
- b) ATTENTION! The limit of liability of the policy has to amount at least 150.000€ each event of damage or loss!!!
AND
- c) There are special safety requirements for this concrete cargo. This transport contract is going to be checked provisory with a safety check of the vehicle issued from the company Berger Logistik because you have not announced the license plate numbers or there was no review made. If this check has a negative result for what reasons ever, the order is going to be cancelled immediately. Berger Logistik expressly points out that if it comes to a cancellation for reasons of safety there will not be announced an explanation and no costs for the cancellation will be accepted.
Weblinks
siehe auch
Nachstehend Muster-Transportaufträge in der Version gültig seit 13 November 2015
- in deutscher Sprache für Waren ohne IFS: Transportauftrag in Deutsch - Transportgut für IFS Logistics NICHT relevant
- in deutscher Sprache für Waren mit IFS: Transportauftrag in Deutsch - Transportgut für IFS Logistics relevant - deshalb zusätzlich Pt.7
- in englischer Sprache für Waren ohne IFS: Transportauftrag in Englisch- Transportgut für IFS Logistics NICHT relevant
- in englischer Sprache für Waren mit IFS: Transportauftrag in Englisch - Transportgut für IFS Logistics relevant - deshalb zusätzlich Pt.7
Verantwortlicher
Matthias Lehmann