Fallbackverfahren

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Bei Störungen des e-Zollsystems NCTS ist eine digitale Übermittlung der Zollanmeldungen nicht möglich. Durch Anwendung des Fallbackverfahrens oder Ausfallverfahrens erfolgt die Übermittlung der Anmeldungen oder Mitteilungen an das für den Warenort/Amtsplatz zuständige Zollamt entweder durch direkte Vorlage beim zuständigen Kundenteam bzw. Kontrollmanager oder per Fax oder per e-Mail zu erfolgen.

Fakten

Fallbackverfahren ausgerufen

Das Fallbackverfahren ist nur anwendbar wenn vom Bundesminsiterium für Finanzen per E-Mail-Aussendung für die Anwendung freigegeben. Wenn NCTS wieder ordnungsgemäß funktioniert, wird das Fallbackverfahren mit neuerlichem e-Mail für beendet erklärt.


Beispiel für eine vollständige Fallback Referenz Nummer (FRN): ATB Nummer: F14AT002779A000001

1. Stelle 2.-3. Stelle 4.-5. Stelle 6.-11. Stelle 12. Stelle 13.-18. Stelle
F für "Fallback" Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB „14“ für 2014) Länderkennzahl (z.B. „AT“ für Österreich) die letzten 6 Stellen der EORI-Nr. des Anmelders (zB „002779“ für EORI ATEOS1000002779 ein Buchstabe in Großschreibung (z.B. „A“) eine 6-stellige laufende Nummer je Jahr mit „1“ beginnend
F 14 AT 002779 A 000001

Weblinks

Ablauf Fallbackverfahren gem. österr. Zollverwaltung


siehe auch

Newsletter für Anwendung Fallback 2014

Verantwortlicher

Anton Hager