Fallbackverfahren
Bei Störungen des e-Zollsystems NCTS ist eine digitale Übermittlung der Zollanmeldungen nicht möglich. Durch Anwendung des Fallbackverfahrens oder Ausfallverfahrens erfolgt die Übermittlung der Anmeldungen oder Mitteilungen an das für den Warenort/Amtsplatz zuständige Zollamt entweder durch direkte Vorlage beim zuständigen Kundenteam bzw. Kontrollmanager oder per Fax oder per e-Mail zu erfolgen.
Fakten
Das Fallbackverfahren ist nur anwendbar wenn vom Bundesminsiterium für Finanzen per E-Mail-Aussendung für die Anwendung freigegeben. Wenn NCTS wieder ordnungsgemäß funktioniert, wird das Fallbackverfahren mit neuerlichem e-Mail für beendet erklärt.
Weblinks
Ablauf Fallbackverfahren gem. österr. Zollverwaltung
siehe auch
Newsletter für Anwendung Fallback 2014
Verantwortlicher
Anton Hager