Veredelungsverkehr
Im Veredelungsverkehr werden Vor- oder Rohprodukte aus einem Zollgebiet in ein anderes Zollgebiet (z. B. Wechsel zwischen EU und NIcht-EU) überführt, um nach erfolgter Weiter- oder Endbearbeitung wieder ("veredelt") wieder in das ursprüngliche Zollgebiet zurückgeführt zu werden.
Fakten
Eine Bewilligung durch das zuständige Zollamt ist Voraussetzung zur Anwendung des Veredelungsverkehr.
Man unterscheidet in Abhängigkeit vom Ort der Betrachtung zwischen Passiver und Aktiver Veredelung.
Passive Veredelung
Vom Standpunkt der EU aus betrachtet, liegt ein passiver Veredelungsverkehr vor, wenn EU-Gemeinschaftsware zur Bearbeitung außerhalb der Zollunion überführt werden, z. B. um niedrigere Lohnkosten im Bearbeitungsland zu nutzen, und anschließend die bearbeitete Ware in die EU zurückgeholt wird.
Beispiele: holländische Nordseekrabben zum Aufbereiten und Einpacken nach Marokko; deutsche Kabelbäume zum Zusammenbau nach Tunesien; österreichische Lodenstoffe zum Nähen von Trachtenbekleidung in die Ukraine etc.
Passive Veredelung ist benannt nach der versendenden Ware, die außerhalb des Zollgebietes bearbeitet wird.
Typischerweise geht die versendete Ware in der Bearbeitung unter und es entsteht in der Veredelung ein neues Produkt. Das neue Produkt ist bei der Wiedereinfuhr aus dem anderen Zollgebiet zollpflichtig. Bei der Erhebung der der Zollabgaben bei der Wiedereinfuhr wird der Wert der zuvor versendeten Ware abgezogen.
Aktive Veredelung
Vom Standpunkt der EU aus betrachtet, liegt ein aktiver Veredelungsverkehr vor, wenn Drittlandsware zur Bearbeitung in die EU überführt werden um nach Be- oder Verarbeitung wieder exportiert zu werden.
Aktiver Veredelung ist benannt nach der eingehenden Ware, die zur Bearbeitung in das heimische Zollgebiet eingeht.
Beispiele: chinesische Zitronensäure in Österreich zur Herstellung von Getränken verwendet und anschließend wieder ausgeführt; ägyptische Baumwolle in Italien zu Garnen versponnen und zu Stoffen verarbeitet mit anschießendem Reexport etc.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager