Freihafen
Freihafen vom Zollgebiet ausgeschlossene Teile von Seehäfen, die dem Umschlag und der Lagerung von Waren dienen.
Fakten
Freihäfen sind Exklaven der Zollfreiheit, die jedoch der Zollhoheit unterliegen.
In Freihäfen dürfen ohne zollrechtliche Beschränkungen Waren gehandelt, ein- aus- und umgeladen, befördert, gelagert und auch der üblichen Lagerbehandlung unterzogen sowie Schiffe gebaut, umgebaut und repariert werden. - Umsätze in den Freihäfen sind Auslandsumsätze und unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer.
Seit Aufhebung des Hamburger Freihafens per 01.01.13 existieren in Deutschland noch Freihäfen in Bremerhaven und Cuxhaven.
In Österreich ist im Donauhafen Wien eine Zollfreizone eingerichtet.
In Italien gibt es Freihäfen in Livorno und Triest.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager