Carnet ATA
Carnet ATA (Abkürzung für franz. Admission Temporaire) ist ein internationales Zolldokument für eine vorübergehende Verwendung im Rahmen des ATA-Übereinkommens.
Fakten
Dieses spezielle Zollpapier wird vorwiegend bei einer vorübergehend abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern eingesetzt. Mit dem Carnet ATA als Zollbegleitdokument werden Messe- und Ausstellungsgüter, Berufs-usrüstungsgegenstände, Warenmuster, Waren zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken oder Waren zu sportlichen Veranstaltungen transportiert.
Grundsätzlich gilt, dass die Ware nicht verbraucht werden darf. Das Carnet ATA gilt für ein Jahr, innerhalb dieses Zeitraumes muss die Waren wieder an ihren Ursprungsort gelangen, womit das Carnet ATA wieder abgeschlossen wird. Ein Carnet ATA wird von der Wirtschaftskammer ausgestellt.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager