Nicht-Unionsware

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Nicht-Unionswaren sind NICHT im Freien Verkehr des EU-Zollgebiets.

Der Begriff Unionsware wurde mit dem Unionszollkodex 2016 eingeführt. Davor wurden für den selben Sachverhalt die Begriffe Drittlandware oder Nicht-Gemeinschaftsware verwendet.

Insbesondere fallen Waren aus Nicht-EU-Staaten darunter, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wurden. Diese Waren (Zollgut) sind bis zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der zollamtlichen Überwachung unterworfen.

Fakten

Durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr werden Nicht-Unionswaren (Drittlandswaren) zu Unionswaren.

Weblinks

siehe auch

Der Begriff Ursprung ist vom Begriff Unionsware streng zu unterscheiden.

Verantwortlicher

Georg Rainalter