Beauftragte im Betrieb

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Diese Broschüre "Beauftragte im Betrieb 2016" bietet einen kurzen Überblick über die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten (wie Abfallbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, etc.), ihre Aufgaben und ihre Verantwortlichkeit.

Ablauf

Beauftragte sind natürliche Personen, die vom Unternehmer beauftragt werden, innerbetriebliche Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Die Pflichten des Unternehmers bleiben trotz Übertragung auf andere Personen unberührt. Das heißt, er muss für jede Beauftragung eine geeignete Person auswählen und diese kontrollieren.

Für die Einhaltung der verschiedenen einzuhaltenden Verwaltungsvorschriften ist prinzipiell der Unternehmer verantwortlich. Soweit es sich dabei um juristische Personen oder Personengesellschaften des Unternehmensgesetzbuches handelt, ist verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (z.B. handelsrechtlicher Geschäftsführer bei GmbH).

Formular Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten

siehe auch

Verantwortlicher

Roman Kopetzky