Beförderungspapier
Das Beförderungspapier (engl. Transport Document) enthält u.a. die vollständige und plausible Klassifizierung des Gefahrguts und ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten mitzuführen.
Ausnahme: Das Beförderungspapier ist nicht erforderlich bei
- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder
- freigestellte Mengen (EQ) nach ADR 3.5
Fakten
Das Beförderungspapier muss den für die Transportart geltenden Vorschriften entsprechen:
- Straße: ADR
- Eisenbahn: RID
- Ocean: IMDG-Code
- Binnenschiff: ADN
- Luftfracht: DGR
Anforderungen an Beförderungspapier
Im Beförderungspapier (CMR-Frachtbrief mit kpl. ADR-Angaben oder eigenes ADR-Beförderungspapier) müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Bei den wichtigsten Daten ist sogar die Reihenfolge vorgeschrieben. (vgl. ADR 5.4.1 und Gefahrgutverzeichnis ADR Kapitel 3.2 Tabelle A)
erforderliche Angaben im Beförderungspapier
| Vorgeschriebene Reihenfolge | Beliebige Reihenfolge |
| UN-Nummer | Name und Adresse von Absender * und Empfänger |
| offizielle (ADR-)Benennung des Beförderungsgutes in Großbuchstaben | Anzahl und Beschreibung der Versandstücke |
| Nummer des Gefahrzettel (Hauptgefahr - gem. mit ADR-Klasse) bei mehreren Nummern (Nebengefahr) in Klammern |
Gesamtmenge für jedes ADR-Gutes mit unterschiedlicher UN, unterschiedlicher offizieller Benennung od. unterschiedlicher Verpackungsgruppe |
| Verpackungsgruppe | |
| Angabe des Tunnelbeschränkungscodes (TBC) in Großbuchstaben und in Klammern. Ausnahme: wenn garantiert ist, dass KEIN Tunnel zu durchfahren ist |
Beispiel:
UN 1230, METHANOL, 3 (6.1) II (D/E)
* wenn Absender ("Sammelgut") und Verlader nicht identisch, darf (Sammelgut-)Spediteur auf die Angaben des Verladers vertrauen.
Weblinks
Beispiel für die Anforderungen an das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1
siehe auch
ADR-Beförderungsdokument Muster Loxx Logistik BL-34793-BL-1
Verantwortlicher
Alois Schrettl