Ursprungserklärung
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Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Fakten
Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.
Weblinks
Wortlaut verschiedener Ursprungserkärungen gem. Homepage Wirtschaftskammer Österreich
Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de
siehe auch
Verantwortlicher
Georg Rainalter