Transportdokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:31 Uhr
Bei jedem internationalem Transport ist ein CMR-Frachtbrief erforderlich.
Fakten[Bearbeiten]
In Abhängigkeit vom Transportverlauf (z.B. durch oder in Drittland) und Ware (z.B. Verbrauchsteuerpflichtige Ware) ergibt sich die Notwendigkeit weiterer Dolkumente.
Zolldokumente im Warenverkehr mit Drittland[Bearbeiten]
- Faktura (Proforma- oder Handelsrechnung) und/oder Zolldokument (z.B. ABD - Ausfuhrbegleitdokument oder T1/T2 etc.) und evt. weitere (Präferenz-) Dokumente
Dokumente im Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstatten[Bearbeiten]
Es sind keinerlei Zolldokumente erforderlich, da keine Zollgrenzen bestehen. Achtung bei Transit durch Drittstaat (z. B. Schweiz).
Lediglich verbrauchssteuerpflichtige Waren (engl. goods subject to excise duty) benötigen ein Begleitdokument. Ausstellung gem. Genehmigung des Versandlandes und von der Zollbehörde des EU-Empfangslandes zu bestätigen. Betroffen sind Waren, die der Mineralöl-, Tabak-, Alkohol-, oder Biersteuer etc. unterliegen. Kaffee ist betroffen, wenn Transport durch deutsches Zoll- und Steuergebiet führt.
Für Gefahrgut ADR-Ware ist ein eigenes Beförderungspapier vorgeschrieben.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verbrauchsteuerrechtlich freier Verkehr
Factsheet Lieferung Kaffee durch Deutschland
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter