Schutzausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Juli 2020, 08:36 Uhr

Hier eine kurze Information betreffend Schutzausrüstung (PSA) für LKW-Fahrer bzw. Fahrzeuge.


Fakten

Folgende persönliche Schutzausrüstung (PSA) haben die Fahrer der Berger Logistik mit.

  • Warnweste
  • Warnbekleidung
  • Sicherheitsschuhe
  • Arbeitshandschuhe
  • Gehörschutz
  • Schutzbrillen
  • Schutzbhelm

Bei Gefahrenguttransporten ist die persönliche Schutzausrüstung (ADR-Ausrüstung) entsprechend der Begleitpapiere bzw. der Sicherheitsdatenblätter zu verwenden.


Die von Auftraggebern erteilten Sicherheitsregeln und Sicherheitsanweisungen für das das Laden und Entladen gelten zusätzlich zu den ohnehin gültigen gesetzlichen Regelungen. 

Beispiel Kundenanforderung Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Transport von Kaufmannsgut

deutsch

Fahrer hat PSA persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe und körperbedeckende Kleidung, Warnweste oder Warnkleidung, Arbeitshandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhelm) mitzuführen und anzuwenden gem. geltender Sicherheitsregeln an den Be- und Entladestellen.



englisch

Driver must have PPE personal protective equipment on board (safety shoes and work clothing covering the entire body, reflective vest or warning clothing, work gloves, hearing protection, safety glasses, protective helmet) and has to use it according to effective rules at point of loading and unloading.

ADR-Ausrüstung

Für den Transport von Gefahrgut ist eine komplette ADR-Ausrüstung (complete ADR equipment) vorgeschrieben.
pro Fahrer bzw. pro Besatzungmitglied:
eine Warnweste
eine Taschenlampe ohne metallische Oberfläche
ein Paar Schutzhandschuhe (säurefest!)
eine Augenschutzausrüstung (d.h. Augenspülflasche mit geeigneter Augenspülflüssigkeit innerhalb des Verfallsdatums)
eine Kanalabdeckung (Mindestmaße 90 x 90 cm)
ein Auffangbehälter oder Auffangsack
eine Schaufel oder Spaten
ein Paar Gummistiefel
ein Sack Bindemittel (ca. 5 kg)
eine Notfallmaske mit Schutzfilter (zur Flucht)

sowie pro Fahrzeug
mindestens ein Unterlegkeil
drei selbststehende Warnzeichen
zwei Feuerlöscher à 6 kg für den ADR-Einsatz und ein Feuerlöscher à 2 kg für sonstigen Fahrzeugbrand
zwei neutrale orange Warntafeln
ein Satz Schriftliche Weisungen ADR.

Anforderungen an geeignete und ausreichende Ladungssicherungsmittel (z.B. Zurrgurte mit Ratsche, Klemmbalken, Sperrstangen, Antirutschmatten etc.) sind zu erfüllen als Basisanforderung zur Ladungssicherung.

Weblinks

siehe auch

Link Link Sicherheitsanweisung Eigenfuhrpark

Link Kontrolldokument ADR-Ausrüstung Eigenfuhrpark


Verantwortlicher

Alois Schrettl