Kabotage: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenAmbma (Diskussion | Beiträge) K (→Weblinks) |
Ambma (Diskussion | Beiträge) K (→Weblinks) |
||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
* [https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/kabotage-werkverkehr.html WKO Kabotage-Werkverkehr] | * [https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/kabotage-werkverkehr.html WKO Kabotage-Werkverkehr] | ||
| − | * [ | + | * [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1072 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments] |
| − | |||
= siehe auch = | = siehe auch = | ||
Aktuelle Version vom 26. März 2020, 12:55 Uhr
Kabotage ist ein Inlandstransport (Be- u. Entladung im selben Land) durch einen ausländischer Frächter. Für solche Transporte gelten nationale Regeln für Kabotage, auf deren Einhaltung zu achten ist. Bestehende nationale Mindeslohngesetze, wie sie z. B. in Deutschland und Frankreich bestehen, sind zu berücksichtigen.
Fakten[Bearbeiten]
Wir setzen z. B. poln. Frächter für Transporte innerhalb Deutschlands ein. Ein Dauereinsatz des ausländischen Fahrzeugs ohne zwischenzeitliche internationale Fahrten wäre NICHT statthaft.
Bei Zweifeln zur zuverlässigen Einhaltung der Kabotageregeln, ist vor Zuteilung der Fahrt an den ausl. Frächter, eine Abklärung mit dem Vorgesetzten bzw. der Team Versicherung notwendig.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
LKW Ablauf - Auftragsabwicklung
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Thomas Meixner