Saint Gobain-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
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===Achtung: Ab dem 23.04.18 die KdNr. 159782 (bisher KdNr. LBase 110577) als Frachtzahler verwenden und die Rechnungen + Ablieferbelege nur mehr per Mail an [mailto:RechnungPAM@saint-gobain.com RechnungPAM@saint-gobain.com] senden=== | ===Achtung: Ab dem 23.04.18 die KdNr. 159782 (bisher KdNr. LBase 110577) als Frachtzahler verwenden und die Rechnungen + Ablieferbelege nur mehr per Mail an [mailto:RechnungPAM@saint-gobain.com RechnungPAM@saint-gobain.com] senden=== | ||
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* Akte werden gesammelt | * Akte werden gesammelt | ||
* Erstellung einer Sammelrechnung einmal pro Woche mit den vorhandenen Akten | * Erstellung einer Sammelrechnung einmal pro Woche mit den vorhandenen Akten | ||
* Ablieferbelege werden mitgesendet | * Ablieferbelege werden mitgesendet | ||
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Version vom 29. Juni 2018, 13:41 Uhr
Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften
Abrechnungsvorschriften
Kundennummer LBase 159782
Achtung: Ab dem 23.04.18 die KdNr. 159782 (bisher KdNr. LBase 110577) als Frachtzahler verwenden und die Rechnungen + Ablieferbelege nur mehr per Mail an RechnungPAM@saint-gobain.com senden
- Akte werden gesammelt
- Erstellung einer Sammelrechnung einmal pro Woche mit den vorhandenen Akten
- Ablieferbelege werden mitgesendet
- Eine PDF-Datei mit der Rechnung und den Ablieferbelegen erstellen
- Pro Mail darf nur eine PDF-Datei erhalten
Belegrückmeldungsvorschriften
siehe auch
Verantwortlicher
Menekse Lacin