Gefahrgutbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Januar 2018, 08:34 Uhr

Jedes an der Beförderung von Gefahrgut beteiligte Unternehmen muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) schriftlich bestellen.

Fakten

Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.

Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

- Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes

- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften

- unverzügliche Anzeige von Mängeln oder Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber

- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung

- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben

- Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird


Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik
Mitarbeiter Telefon Mobil Tel.
Alois Schrettl 3165 +43 (664) 203 72 50
Patrick Janes 3124 +43 (664) 619 30 54


  • Für Gefahrgutbeauftragter DGR siehe DGR

Jahresberichte

Gefahrgut-Jahresbericht 2011

Gefahrgut-Jahresbericht 2012

Gefahrgut-Jahresbericht 2013

Gefahrgut-Jahresbericht 2014

Gefahrgut-Jahresbericht 2015

Gefahrgut-Jahresbericht 2016

2017

Straße(ADR) und Eisenbahn (RID) und Ocean (IMDG) und Binnenschiff (ADN)
Gefahrgut-Jahresbericht 2017

Luftfracht (DGR) pro Standort VIE (Wien) & Graz (GRZ)
DGR-Jahresbericht 2017 Wien

DGR-Jahresbericht 2017 Graz - folgt bis Mitte Feb. 18 von Kerstin Derler

Formulare und Muster

Weblinks

siehe auch

Krisenmanagement

Sicherheitsmanagement im Intra-Wiki

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten


Verantwortlicher

Alois Schrettl