Saint Gobain-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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'''ACHTUNG!!! AB 2017 WERDEN AUCH SCHWEIZLADUNGEN AN SAINT GOBAIN VERRECHNET'''
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* Falls keine TRPT-Nr. im Frachtbrief eingetragen ist, diese bei der Dispo anfordern
 
* Falls keine TRPT-Nr. im Frachtbrief eingetragen ist, diese bei der Dispo anfordern
 
* die Seiten von der Rechnung nicht zusammenheften!
 
* die Seiten von der Rechnung nicht zusammenheften!
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'''Ab dem 15.12.2015'''
 
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* Brutto + Nettogewicht müssen auf der RG vermerkt werden
 
* Brutto + Nettogewicht müssen auf der RG vermerkt werden
 
* Zolltarifnummer und Nummer der Einkaufsbestellung/Lieferschein müssen vermerkt werden
 
* Zolltarifnummer und Nummer der Einkaufsbestellung/Lieferschein müssen vermerkt werden

Version vom 8. September 2017, 08:11 Uhr

Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften

Abrechnungsvorschriften

Kundennummer CarO 120555

Kundennummer LBase 110577

  • Akte werden gesammelt
  • Erstellung einer Sammelrechnung einmal pro Woche mit den vorhandenen Akten
  • Ablieferbelege werden mitgesendet



ACHTUNG!!! AB 2017 WERDEN AUCH SCHWEIZLADUNGEN AN SAINT GOBAIN VERRECHNET


Ladungen, die in die Schweiz gehen - auf TechnoAlpin (KdNr. CarO 162292) abrechnen, unter der Angabe der TRPT-Nummer

  • hier keine Sammelrechnung erstellen
  • Falls keine TRPT-Nr. im Frachtbrief eingetragen ist, diese bei der Dispo anfordern
  • die Seiten von der Rechnung nicht zusammenheften!
  • Brutto + Nettogewicht müssen auf der RG vermerkt werden
  • Zolltarifnummer und Nummer der Einkaufsbestellung/Lieferschein müssen vermerkt werden


Belegrückmeldungsvorschriften

siehe auch

TechnoAlpin

Verantwortlicher

Menekse Lacin