Durchführung des Transportes - Lademittelverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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GRUNDSÄTZLICH HAT JEDER FAHRER DIE PFLICHT BEI EINEM TRANSPORT WO LADMEMITTELTAUSCH VEREINBART GILT, DIE PALETTEN AN LADE- UND ENTLADESTELLE ZU TAUSCHEN!!!!!
 
GRUNDSÄTZLICH HAT JEDER FAHRER DIE PFLICHT BEI EINEM TRANSPORT WO LADMEMITTELTAUSCH VEREINBART GILT, DIE PALETTEN AN LADE- UND ENTLADESTELLE ZU TAUSCHEN!!!!!
  
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* Die beim Fahrzeug befindlichen Lademittel (Paletten, etc) sind auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Zustand laufend zu überprüfen. Beschädigte Gegenstände sind im Fuhrpark abzugeben und durch neue zu ersetzen. Ein etwaiger Verlust / Schaden wird dem Dienstnehmer in Rechnung gestellt.  
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* Die Lademittel (Paletten, etc) des Eigenfuhrparks werden gem. [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Fahreranweisungen_Verzeichnis_Fahrermappe Fahreranweisungen] laufend überprüft und [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Fuhrparkmanagement im Falle von Beschädigungen umgehend ersetzt.]
  
 
* Bei Transporten, bei denen es zu Palettenbewegungen kommt, ist der mitzuführende Palettenschein ordnungsgemäß auszufüllen und von dem Kunden unterschreiben und dreifach abstempeln zu lassen.
 
* Bei Transporten, bei denen es zu Palettenbewegungen kommt, ist der mitzuführende Palettenschein ordnungsgemäß auszufüllen und von dem Kunden unterschreiben und dreifach abstempeln zu lassen.
  
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* Eine Herausgabe des Ladegutes hat nur gegen Empfangsquittung zu erfolgen.
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* Eine Übergabe des Ladegutes hat nur gegen Unterschrift auf dem [[CMR-Frachtbrief]] bzw. Empfangsquittung zu erfolgen.
  
 
== Anweisungen an die Lieferanten ==
 
== Anweisungen an die Lieferanten ==
  
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Siehe '''Punkt 5''' im Transportauftrag:
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Unter '''Punkt 5''' ist in unserem Transportauftrag wie folgt formuliert:
  
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a) Lademitteltausch gilt als vereinbart. Sie verpflichten sich, eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademitteln  
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''Sofern Lademitteltausch vereinbart ist, verpflichten Sie sich, eine ausreichende Anzahl von tauschfähigen Lademitteln mitzuführen und bei der Beladung zu tauschen. Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an uns zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen sind wir gezwungen, davon auszugehen, dass Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Für den Fall, dass Sie an einer Entladestelle keine Lademittel zurück erhalten, sind wir sofort zu verständigen, damit wir noch während Ihr Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen können. Sollte diese Verständigung nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgen, sind Sie selbst für die Besorgung der nicht getauschten Lademittel verantwortlich. Lademittel, die Sie entgegen unserer Anweisung beim Absender nicht getauscht haben, müssen Sie innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Europaletten verrechnen wir Euro 12,78 pro Stück.''
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mitzuführen und bei der Beladung zu tauschen. Das Risiko für den Palettentausch trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Das Entgelt für dieses
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Risiko ist im Frachtpreis bereits enthalten. <br>
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''Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch müssen Sie die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und uns den entsprechenden Lademittelschein zukommen lassen. Falls Sie entgegen unserer Anweisung Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen, sollten Sie selbige innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren! Für nicht zeitgerechte Düsseldorfer Paletten verrechnen wir Euro 8,-- pro Stück.''
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b) Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an uns zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen  
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sind wir gezwungen, davon auszugehen, dass Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind. <br>
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c) Für den Fall, dass Sie an einer Entladestelle keine Lademittel zurück erhalten, sind wir sofort zu  
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verständigen, damit wir noch während Ihr Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen  
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können. Sollte diese Verständigung nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgen, sind Sie selbst für die  
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Besorgung der nicht getauschten Lademittel verantwortlich. <br>
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d) Lademittel, die Sie entgegen unserer Anweisung beim Absender nicht getauscht haben, müssen Sie innerhalb von vier Wochen beim Absender  
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e) Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch müssen Sie die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren  
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und uns die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Falls Sie entgegen unserer Anweisung Düsseldorfer Paletten bei der  
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Entladestelle zurückbekommen, sollten Sie selbige innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren! Für nicht zeitgerecht retournierte
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Düsseldorfer Paletten verrechnen wir Euro 8,- pro Stück. <br>
  
 
= siehe auch =
 
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[http://blsvwiki001/Logistik-Wiki/Transportauftrag#5.29_Lademittel Pt. 5 des aktuellen Transportauftrags]
  
 
= Verantwortlicher =
 
= Verantwortlicher =
  
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Caroline Fischbacher
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Menekse Lacin
  
 
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Aktuelle Version vom 7. März 2017, 07:44 Uhr

Hier findet man den Ablauf für die Durchführung des Transportes.

Ablauf[Bearbeiten]

Anweisungen an 'HLU eigen', 'HLU fix' und 'HLU fremd' bei Be- und Entladestelle[Bearbeiten]

Anweisung an den Fahrer (Eigenfuhrpark)[Bearbeiten]

GRUNDSÄTZLICH HAT JEDER FAHRER DIE PFLICHT BEI EINEM TRANSPORT WO LADMEMITTELTAUSCH VEREINBART GILT, DIE PALETTEN AN LADE- UND ENTLADESTELLE ZU TAUSCHEN!!!!!

  • Bei Transporten, bei denen es zu Palettenbewegungen kommt, ist der mitzuführende Palettenschein ordnungsgemäß auszufüllen und von dem Kunden unterschreiben und dreifach abstempeln zu lassen.
  • Eine Übergabe des Ladegutes hat nur gegen Unterschrift auf dem CMR-Frachtbrief bzw. Empfangsquittung zu erfolgen.

Anweisungen an die Lieferanten[Bearbeiten]

Unter Punkt 5 ist in unserem Transportauftrag wie folgt formuliert:

a) Lademitteltausch gilt als vereinbart. Sie verpflichten sich, eine ausreichende Anzahl von ordnungsgemäßen und tauschfähigen Lademitteln mitzuführen und bei der Beladung zu tauschen. Das Risiko für den Palettentausch trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Das Entgelt für dieses Risiko ist im Frachtpreis bereits enthalten.
b) Für jeden Lademitteltausch ist ein entsprechender Lademittelschein mit der Frachtrechnung an uns zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen sind wir gezwungen, davon auszugehen, dass Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind.
c) Für den Fall, dass Sie an einer Entladestelle keine Lademittel zurück erhalten, sind wir sofort zu verständigen, damit wir noch während Ihr Fahrzeug an der Entladestelle ist, für eine Klärung sorgen können. Sollte diese Verständigung nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgen, sind Sie selbst für die Besorgung der nicht getauschten Lademittel verantwortlich.
d) Lademittel, die Sie entgegen unserer Anweisung beim Absender nicht getauscht haben, müssen Sie innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren. Für nicht zeitgerecht retournierte Europaletten verrechnen wir Euro 12,78 pro Stück.
e) Düsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch müssen Sie die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und uns die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Falls Sie entgegen unserer Anweisung Düsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zurückbekommen, sollten Sie selbige innerhalb von vier Wochen beim Absender retournieren! Für nicht zeitgerecht retournierte Düsseldorfer Paletten verrechnen wir Euro 8,- pro Stück.

siehe auch[Bearbeiten]

Pt. 5 des aktuellen Transportauftrags

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Menekse Lacin