Beförderungspapier: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Oktober 2015, 09:24 Uhr
Das Beförderungspapier (engl. Transport Document) enthält u.a. die vollständige und plausible Klassifizierung des Gefahrguts und ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten mitzuführen.
Ausnahme: Das Beförderungspapier ist nicht erforderlich bei
- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder
- freigestellte Mengen (EQ) nach ADR 3.5
Fakten
Das Beförderungspapier muss den für die Transportart geltenden Vorschriften entsprechen:
- Straße: ADR
- Eisenbahn: RID
- Ocean: IMDG-Code
- Binnenschiff: ADN
- Luftfracht: DGR
Weblinks
Beispiel für die Anforderungen an das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1
siehe auch
Verantwortlicher
Alois Schrettl