Wheels-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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'''*** NEU ab 28.04.2015 - KEINE RECHNUNGEN MEHR SCHICKEN NUR ABLIEFERBELEGE***'''
 
'''*** NEU ab 28.04.2015 - KEINE RECHNUNGEN MEHR SCHICKEN NUR ABLIEFERBELEGE***'''
  
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* wenn Absender und Empfänger in Österreich dann ist FZ Wheels in Enzesfeld sonst ist FZ Wheels in LN Wijchen
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* wenn Absender und Empfänger in Österreich ist,dann ist FZ Wheels in Enzesfeld, sonst ist FZ Wheels in LN Wijchen
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* abgerechnet wird sobald wir den Akt haben und per Post werden NUR die Papiere geschickt an Wheels in Münster
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* abgerechnet wird sobald wir den Akt haben
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* wir erhalten dann eine Gutschrift mit der wir dann unsere Transporte abgleichen (diese Gutschriften gleich an Mair Friedl weiterleiten)
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* per Post werden '''NUR''' die Papiere geschickt, diese an Wheels in Münster schicken
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* wir erhalten dann eine Gutschrift, mit der wir dann unsere Transporte abgleichen (diese Gutschriften gleich an Mair Friedl weiterleiten)
  
  

Version vom 28. April 2015, 11:14 Uhr

Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften

Abrechnungsvorschriften

*** NEU ab 28.04.2015 - KEINE RECHNUNGEN MEHR SCHICKEN NUR ABLIEFERBELEGE***

  • wenn Absender und Empfänger in Österreich ist,dann ist FZ Wheels in Enzesfeld, sonst ist FZ Wheels in LN Wijchen
  • abgerechnet wird sobald wir den Akt haben
  • per Post werden NUR die Papiere geschickt, diese an Wheels in Münster schicken
  • wir erhalten dann eine Gutschrift, mit der wir dann unsere Transporte abgleichen (diese Gutschriften gleich an Mair Friedl weiterleiten)


Belegrückmeldungsvorschriften

siehe auch

Verantwortlicher

Tanja Freund