ISPM 15: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet
 
Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet
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Die Erfüllung von ISPM 15 wird durch eine eingebrannte Markierung im Palettenholz dokumentiert. Diese (IPPC-)Markierung besteht aus der Landeskennzahl mit zwei Buchstaben (DE = Deutschland), der regionalen Bezeichnung und einer Zulassungsnummer für den jeweils regional zugelassenen Palettenhersteller. Die Methode wird durch die Abkürzung HT für Wärmebehandlung oder MB für die Behandlung mit dem Fungizid  Methylbromid deklariert.
  
 
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Version vom 16. Juli 2014, 08:30 Uhr

Der International Standard for Phytosanitary Measures (ISPM 15) ist ein international vereinbarter Standard der International Plant Protection Convention (IPPC) zum Schutz der Umwelt gegen Einschleppung von Insekten oder Pflanzen jeglicher Art.

Da die Erfüllung von ISPM 15 - dokumentiert durch IPPC-Markierung auf den Kisten/Paletten etc. - Voraussetzung für die Einfuhr in viele Länder darstellt, ist ISPM 15 bei der Auswahl der Transportpaletten und/oder Verpackungsholz zu berücksichtigen.

Fakten

Muster IPPC-Stempel


Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet

Die Erfüllung von ISPM 15 wird durch eine eingebrannte Markierung im Palettenholz dokumentiert. Diese (IPPC-)Markierung besteht aus der Landeskennzahl mit zwei Buchstaben (DE = Deutschland), der regionalen Bezeichnung und einer Zulassungsnummer für den jeweils regional zugelassenen Palettenhersteller. Die Methode wird durch die Abkürzung HT für Wärmebehandlung oder MB für die Behandlung mit dem Fungizid Methylbromid deklariert.

Weblinks

Informationen zu ISPM 15 auf Homepage von Fa. INKA-Paletten

siehe auch

Palette

Verantwortlicher

Armin Mayr