Zollverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Anton Hager
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Maja Lukic
  
  

Version vom 16. Juni 2014, 11:53 Uhr

Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren.

Fakten

Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.

Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren im NCTS (eZoll).

Weblinks

siehe auch

Ausfuhrverfahren

Versandverfahren

Einfuhrverfahren


Verantwortlicher

Maja Lukic