Transport von Lithium-Ionen-Batterie​n: Unterschied zwischen den Versionen

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== Merkblätter zum Transport von Lithium-Ionen-Batterie​ ==
 
== Merkblätter zum Transport von Lithium-Ionen-Batterie​ ==
  
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Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium- Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern.   
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Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie). Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium- Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern.   
  
 
* <qpdf>Info Gefahrengut/ZVEI-MB-Versand-von-Ionen-Lithium-Batterien-Deutsch-Final-20-09-2019.pdf, Versand von Lithium-Ionen-Batterien </qpdf>
 
* <qpdf>Info Gefahrengut/ZVEI-MB-Versand-von-Ionen-Lithium-Batterien-Deutsch-Final-20-09-2019.pdf, Versand von Lithium-Ionen-Batterien </qpdf>

Version vom 13. Dezember 2019, 07:01 Uhr

Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien.


Fakten

Merkblätter zum Transport von Lithium-Ionen-Batterie​

Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie). Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium- Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern.


Neue Regelung zum Test von Lithiumzellen oder -batterien - ab 1. Jänner 2020 - beim Transport

Marktinformation 10.12.2019 eines namhaften Spediitionskonzern

Erhöhte Anforderungen weltweit an Lithiumbatterien und -zellen ab dem 01. Januar 2020
Bevor Lithiumbatterien und -zellen transportiert werden können, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestanden haben.

Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung und Aufprall.

Ab dem 01. Januar 2020 gelten weltweit erhöhte Anforderungen für die Verwendung von Lithiumbatterien und -zellen bei allen Transportarten.
Künftig muss für alle nach dem 30. Juni 2003 hergestellten Lithiumbatterien und -zellen (UN3480, UN3481, UN3091, UN3090) sowie für batteriebetriebene Fahrzeuge (UN 3171) eine Prüfzusammenfassung gemäß UN 38.3.5 vorgelegt werden.

Die Hersteller und Vertreiber sind dafür gemeinsam verantwortlich.

Laut Angaben von Transportunternehmen, Fluggesellschaften und Reedereien können diese Dokumentationen beim Spediteur angefordert werden,
weshalb wir unsere Kunden darum bitten uns diese Dokumente zu allen genannten Lithiumbatterien und -zellen zur Verfügung zu stellen, damit diese über die gesamte Lieferkette verfügbar sind.

Wir möchten unsere Kunden hiermit in Kenntnis setzen, dass eine Verladung ohne diese Dokumentationen ab dem 01. Januar 2020 nicht mehr möglich ist.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Alois Schrettl