Erstunterweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Oktober 2019, 14:44 Uhr
Unterweisungen gemäß den Arbeitnehmerinnenschutzgesetz § 14 ASchG
Ablauf
Am ersten Arbeitstag ist der neue Mitarbeiter gemäß den Arbeitnehmerinnenschutzgesetz § 14 ASchG zu unterweisen.
siehe: Intra-Wiki Arbeitsschutz und Unfallschutz / Unterweisungen
Dazu sind folgende Formulare zu verwenden:
- Aktuelles Unterweisungsformular (Arbeitsplatzunterweisung)
- am ersten Arbeitstag durch jeweiligen Abteilungsleiter (bzw. vorgesetzte Führungskräfte)
- Protokoll Einweisung Arbeitsstätte und Sicherheit neue Mitarbeiter in der aktuellen Version
- am ersten Arbeitstag durch Personalbüro
zusätzlich:
- Einweisungsformular Neuer Mitarbeiter (Angestellte) in der aktuellen Version
- Einweisungsformular zusätzlich für Mitarbeiter außerhalb Wörgl (Angestellte) an der aktuellen Version
oder
- Einweisungsformular Neuer Mitarbeiter Arbeiter in der aktuellen Version
In den ersten Wochen erhält jeder neue Angestellte MA zusätzlich beim Onboarding weitere Unterweisungen zum Thema: ArbeitnehmereInnen- und Gesundheitsschutz
siehe auch
Verantwortlicher
Roman Kopetzky