Gate in: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein rechtzeitiges '''Gate in'''  durch den Terminal ist Voraussetzung für die Verladung auf das gebuchte Schiff. Bei Rücklieferung von Leercontainern wird die Buchung '''Gate in''' für eine allfällige Detention herangezogen.
 
Ein rechtzeitiges '''Gate in'''  durch den Terminal ist Voraussetzung für die Verladung auf das gebuchte Schiff. Bei Rücklieferung von Leercontainern wird die Buchung '''Gate in''' für eine allfällige Detention herangezogen.
  
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Bei Zolldokument '''T1''' muss gate in'''und'''die Hafenanmeldung für einen reibungslosen Ablauf und Schließen des T1 '''innerhalb der Gültigkeit des T1 erfolgen'''.
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Bei Zolldokument '''T1''' muss gate in '''und''' die Hafenanmeldung für einen reibungslosen Ablauf und Schließen des T1 '''innerhalb der Gültigkeit des T1 erfolgen'''.
  
 
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Version vom 4. Dezember 2017, 06:29 Uhr

Mit der Buchung Gate in wird vom Seeterminal der Empfang eines Containers bestätigt.

Fakten

Ein rechtzeitiges Gate in durch den Terminal ist Voraussetzung für die Verladung auf das gebuchte Schiff. Bei Rücklieferung von Leercontainern wird die Buchung Gate in für eine allfällige Detention herangezogen.

Bei Zolldokument T1 muss gate in und die Hafenanmeldung für einen reibungslosen Ablauf und Schließen des T1 innerhalb der Gültigkeit des T1 erfolgen.

Weblinks

siehe auch

Detention

Verantwortlicher

Hermann Geier