Mack & Schühle-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
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* Truck-Ladungen vom Vormonat sollten am 2. des Monats abgerechnet sein - vorab per Mail an [mailto:bschmid@weinwelt.de Frau Schmid] senden | * Truck-Ladungen vom Vormonat sollten am 2. des Monats abgerechnet sein - vorab per Mail an [mailto:bschmid@weinwelt.de Frau Schmid] senden | ||
| − | + | * Achtung: ex Sinzig wird als monatliche Sammelrechnung abgerechnet | |
== Ocean & Umladeverkehre == | == Ocean & Umladeverkehre == | ||
* Seefracht und Umladeverkehre erst abrechnen wenn der Status von den jeweiligen Abteilungen auf '''Fertig zum Drucken''' gesetzt wurde, hier müssen keine Belege mitgeschickt werden | * Seefracht und Umladeverkehre erst abrechnen wenn der Status von den jeweiligen Abteilungen auf '''Fertig zum Drucken''' gesetzt wurde, hier müssen keine Belege mitgeschickt werden | ||
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= Belegrückmeldungsvorschriften = | = Belegrückmeldungsvorschriften = | ||
Version vom 1. Dezember 2017, 15:22 Uhr
Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften
Abrechnungsvorschriften
Kundennummer CarO 164974, Lbase 104934 ( M&S International ) + CarO 120658, Lbase 109936 ( M&S AG )
Road
- Truck-Ladungen vom Vormonat sollten am 2. des Monats abgerechnet sein - vorab per Mail an Frau Schmid senden
- Achtung: ex Sinzig wird als monatliche Sammelrechnung abgerechnet
Ocean & Umladeverkehre
- Seefracht und Umladeverkehre erst abrechnen wenn der Status von den jeweiligen Abteilungen auf Fertig zum Drucken gesetzt wurde, hier müssen keine Belege mitgeschickt werden
Belegrückmeldungsvorschriften
siehe auch
Verantwortlicher
Menekse Lacin