Saint Gobain-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
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* Falls keine TRPT-Nr. im Frachtbrief eingetragen ist, diese bei der Dispo anfordern | * Falls keine TRPT-Nr. im Frachtbrief eingetragen ist, diese bei der Dispo anfordern | ||
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* Brutto + Nettogewicht müssen auf der RG vermerkt werden | * Brutto + Nettogewicht müssen auf der RG vermerkt werden | ||
* Zolltarifnummer und Nummer der Einkaufsbestellung/Lieferschein müssen vermerkt werden | * Zolltarifnummer und Nummer der Einkaufsbestellung/Lieferschein müssen vermerkt werden | ||
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Version vom 26. Januar 2017, 13:52 Uhr
Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften
Abrechnungsvorschriften
Kundennummer CarO 120555
Kundennummer LBase 110577
- Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Stubi
- Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung
- Ablieferbelege werden mitgesendet
Ladungen, die in die Schweiz gehen - auf TechnoAlpin (KdNr. CarO 162292) abrechnen, unter der Angabe der TRPT-Nummer
- hier keine Sammelrechnung erstellen
- Falls keine TRPT-Nr. im Frachtbrief eingetragen ist, diese bei der Dispo anfordern
- die Seiten von der Rechnung nicht zusammenheften!
Ab dem 15.12.2015
- Brutto + Nettogewicht müssen auf der RG vermerkt werden
- Zolltarifnummer und Nummer der Einkaufsbestellung/Lieferschein müssen vermerkt werden
Belegrückmeldungsvorschriften
siehe auch
Verantwortlicher
Menekse Lacin