TUA: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:31 Uhr
TUA ist gleich Technische Untersuchungsanstalt (in Wien).
Fakten[Bearbeiten]
Der Antrag auf Untersuchung durch die TUA kann entweder direkt bei einer Zollanmeldung durch den zusätzlichen Informationscode 40100 >>Probeziehung zwecks TUA-Untersuchung bzw. Einreihung beantragt<< gestellt werden oder alternativ durch Antrag im Internet der Zollbehörde.
Die Kosten für die technische Untersuchung und/oder chemische Analyse werden von der TUA festgesetzt.
Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses wird TUA-Bescheid genannt und dient als Grundlage für die Verbindliche Zolltarifauskunft.
Ansprechpartner[Bearbeiten]
Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung, Vordere Zollamtsstr. 5, 1030 Wien
Tel. 050233 571400
Weblinks[Bearbeiten]
EU-Datenbank chemische Substanzen mit CAS no.
Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) Vorgangsweise und Kontakte
siehe auch[Bearbeiten]
Verbindliche Zolltarifauskunft
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter