RID: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juni 2015, 12:39 Uhr
Abkürzung für Reglement concernant le transport international ferroviaire de merchandise dangereuses.
Deutsch: Regelung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn.
Fakten
Die Bestimmungen gem. RID (vergleichbar dem ADR für den Transport auf der Straße) regeln die Kennzeichnung mit Gefahrgutzetteln des geladenen Waggons bzw. die Bezettelung des Gefahrgutcontainers, der per Bahn transportiert wird. Die Regeln des RID sind beim Ausfüllen der CIM Frachtbriefe zu berücksichtigen.
Weblinks
Wikipedia Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
siehe auch
- Artikel Gefahrgut
- Artikel Vorgabe ADR in Car_O
Verantwortlicher
Anton Hager