Form A: Unterschied zwischen den Versionen

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Ob das Präferenzdokument '''Form A''' anwendbar ist, richtet sich nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, wo die Ware importiert werden soll. (Anders formuliert, ohne gültiges Präferenzabkommen, kein Nutzen durch Form A - mit Stichtag 01.01.2015 bestehen z. B. zwischen China und EU KEINE Präferenzabkommen.)
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Die Gültigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer (Warengattung) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.  
  
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Die Gültigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer (Warengattung) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. So sind z.B. Form A aus der VR China bei Einfuhren in die EU von Bekleidung, Textilien, Schuhen und verwandten Waren generell nicht anerkannt.
 
  
  
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[http://www.wup.zoll.de/wup_online/laenderinformationen.php?radio_suche=iso&landinfo=aps&laenderinformation=suchen Ländergruppe APS - Form A ist typischer Nachweis der Zollpräferenz für diese am wenigsten entwickelten Länder]
  
 
= siehe auch =
 
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Version vom 14. April 2016, 11:29 Uhr

Das Dokument Form A dient zur Dokumentation eines Präferenzursprungs.


Fakten

Form A

Ob das Präferenzdokument Form A anwendbar ist, richtet sich nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, wo die Ware importiert werden soll. (Anders formuliert, ohne gültiges Präferenzabkommen, kein Nutzen durch Form A - mit Stichtag 01.01.2015 bestehen z. B. zwischen China und EU KEINE Präferenzabkommen.)

Die Gültigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer (Warengattung) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.



Angabe des Kriteriums zur Erlangung des Präferenzursprungs im Form A

Aus dem Feld 8 des Form A ist zu entnehmen, auf welche Art und Weise der Präferenzursprung erlangt worden ist

P steht für  vollständige Erzeugung (-> wird durch den Code 40810 in der Zollanmeldung abgebildet)
W steht für  ausreichende Be-und Verarbeitung (-> wird durch den Code 40850 in der Zollanmeldung dargestellt)

Weblinks

Ländergruppe APS - Form A ist typischer Nachweis der Zollpräferenz für diese am wenigsten entwickelten Länder

siehe auch

Zollpapier

Verantwortlicher

Anton Hager