Prozess Vertragsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. März 2021, 07:27 Uhr
Hier wird der Prozess der Vertragsprüfung beschrieben
Text in Bearbeitung!
Ablauf[Bearbeiten]
Kundenverträge[Bearbeiten]
ALLE Kundenverträge (-vereinbarungen) müssen zur Vertragsprüfung an unsere Rechtsabteilung gehen.
Diese prüft Ihn auf rechtliche Aspekte, die Prüfung von fachlichen bzw. operativen Vereinbarungen erfolgt mit den zuständigen Fachabteilung.
Text folgt
Der KAM ist verantwortlich, das alle Vereinbarungen die operative Abteilungen betreffen an diese nachweislich kommuniziert werden und somit als Arbeitsanweisungen im Logistik-Wiki erfasst werden können.
Lieferantenverträge[Bearbeiten]
ALLE Lieferantenverträge (-vereinbarungen) müssen zur Vertragsprüfung an unsere Rechtsabteilung gehen.
Diese prüft Ihn auf rechtliche Aspekte, die Prüfung von fachlichen bzw. operativen Vereinbarungen erfolgt mit den zuständigen Fachabteilung.
Text folgt
4-Augenprinzip[Bearbeiten]
Es sollte mindestens das 4-Augenprinzip angewendet werden, weil die zweite Person einen anderen Tiefgang in der Sache, einen anderen Back-ground und eine andere Optik hat!
Merke[Bearbeiten]
- Keine Vertragsklausel ist so sakrosankt, dass sie nicht geändert oder weggelassen werden kann
- Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln und bestimmten Vertragsarten ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertragsprüfung zu empfehlen.
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Markus Ley