Gefahrgutbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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Die betreffenden Mitteilungen über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 11 GGBG wurden von der Personalabteilung mit Datum 05.02.2020 online für das '''BMVIT''' Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt. | Die betreffenden Mitteilungen über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 11 GGBG wurden von der Personalabteilung mit Datum 05.02.2020 online für das '''BMVIT''' Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt. | ||
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| − | + | * Für '''Gefahrgutbeauftragter Luftfracht''' siehe [[DGR#Gefahrengutbeauftragte_f.C3.BCr_die_Luftfracht |DGR]] | |
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| − | + | * [[Gefahrgut Auswertung | LBase Gefahrgut Auswertung]] z.B.: für Jahres-Gefahrgutbericht | |
| − | + | Der Gefahrgutbeauftragte muss am Ende des Jahres einen Gefahrgutbericht erstellen, der beim [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/QMB QMB] vorzulegen ist. | |
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| + | <br> ''The '''Dangerous Goods Safety Adviser (DGSA)''' provides a '''DGSA Annual Report'''.'' | ||
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* <qpdf>Info Gefahrengut/Muster Jahresbericht-ADR.pdf, Muster Jahresbericht gemäß § 11 Abs.2 GGBG</qpdf> | * <qpdf>Info Gefahrengut/Muster Jahresbericht-ADR.pdf, Muster Jahresbericht gemäß § 11 Abs.2 GGBG</qpdf> | ||
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2021, 12:48 Uhr
Jedes an der Beförderung von Gefahrgut beteiligte Unternehmen muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) schriftlich bestellen.
Fakten[Bearbeiten]
Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.
Mitteilung von Gefahrgutbeauftragten[Bearbeiten]
Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR/RID/ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.
Bei den gemeldeten Gefahrgutbeauftragten muss es sich nicht um Beschäftigte des Unternehmens handeln. Im Sinne der internationalen Vorschriften können auch Gefahrgutbeauftragte mit gültigen ausländischen Schulungsnachweisen gemeldet werden.
Meldungen
Ein Zeichnungsberechtigter des Unternehmens hat das BMVIT binnen eines Monats nach Benennung oder deren Änderung zu informieren.
siehe: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/zustaendig/index.html
aktueller Stand - per 05.02.2020 - gütlig bis 2024
Die betreffenden Mitteilungen über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 11 GGBG wurden von der Personalabteilung mit Datum 05.02.2020 online für das BMVIT Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt.
Link zu Prüfplan Funktionen
Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten[Bearbeiten]
- Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- unverzügliche Anzeige von Mängeln oder Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber
- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben
- Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird
| Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik | Zentrale Wörgl | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter | Telefon | Mobil Tel. |
| Alois Schrettl | 3165 | +43 (664) 203 72 50 |
| Patrick Janes | 3124 | +43 (664) 619 30 54 |
| Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik | NL Graz | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter | Telefon | Mobil Tel. |
| Michael Gartlgruber | 4423 | ............................ |
- Für Gefahrgutbeauftragter Luftfracht siehe DGR
Gefahrgutauswertung[Bearbeiten]
- LBase Gefahrgut Auswertung z.B.: für Jahres-Gefahrgutbericht
Der Gefahrgutbeauftragte muss am Ende des Jahres einen Gefahrgutbericht erstellen, der beim QMB vorzulegen ist.
Jahresberichte Gefahrgut[Bearbeiten]
Der Gefahrgutbeauftragte (ADR-Beauftragte) erstellt einen Jahresbericht.
The Dangerous Goods Safety Adviser (DGSA) provides a DGSA Annual Report.
siehe Jahresberichte Gefahrgut (ADR, DGR)
Formulare und Muster[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Sicherheitsmanagement im Intra-Wiki
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Alois Schrettl