Gefahrgutbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.
 
Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.
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== Mitteilung von Gefahrgutbeauftragten ==
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Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR/RID/ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.
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Bei den gemeldeten Gefahrgutbeauftragten muss es sich nicht um Beschäftigte des Unternehmens handeln. Im Sinne der internationalen Vorschriften können auch Gefahrgutbeauftragte mit gültigen ausländischen Schulungsnachweisen gemeldet werden.
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<font size="+1,5"> '''Meldungen''' </font>
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{{colfont|red| Ein '''Zeichnungsberechtigter''' des Unternehmens hat das BMVIT binnen eines Monats nach Benennung oder deren Änderung zu informieren. }}
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siehe: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/zustaendig/index.html
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<u>aktueller Stand - per 05.02.2020 - gütlig bis 2024</u>  <br> <br>
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Die betreffenden Mitteilungen über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 11 GGBG wurden von der Personalabteilung mit Datum 05.02.2020 online für das '''BMVIT''' Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt.
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Link zu [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Pr%C3%BCfplan#Pr.C3.BCfplan_Funktionen Prüfplan Funktionen]
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== Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten ==
 
== Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten ==
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* Für '''Gefahrgutbeauftragter Luftfracht''' siehe [[DGR#Gefahrengutbeauftragte_f.C3.BCr_die_Luftfracht |DGR]]
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* [[Gefahrgut Auswertung | LBase Gefahrgut Auswertung]] z.B.: für Jahres-Gefahrgutbericht
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Der Gefahrgutbeauftragte muss am Ende des Jahres einen Gefahrgutbericht erstellen, der beim [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/QMB QMB] vorzulegen ist.
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== Jahresberichte Gefahrgut ==
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Der Gefahrgutbeauftragte (ADR-Beauftragte) erstellt einen Jahresbericht.
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siehe <font size="+1,5"> [[Jahresberichte Gefahrgut (ADR, DGR)]] </font>
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<qpdf>Info Gefahrengut/Jahresbericht 2011.pdf, Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2011</qpdf> <br> <br>
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== Formulare und Muster ==
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<qpdf>Info Gefahrengut/Jahresbericht 2012.pdf, Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2012</qpdf> <br> <br>
 
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<qpdf>Info Gefahrengut/Jahresbericht 2013.pdf, Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2013</qpdf> <br> <br>
 
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<qpdf>Info Gefahrengut/Jahresbericht 2014.pdf, Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2014</qpdf> <br> <br>
 
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<qpdf>Info Gefahrengut/Jahresbericht 2015.pdf, Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2015</qpdf> <br> <br>
 
  
 
* <qpdf>Info Gefahrengut/Bericht Ereignis bei ADR-Befoerderung.pdf, Formular für Bericht eines Ereignisses bei ADR-Beförderung gem. Abschnitt 1.8.5 RID/ADR</qpdf>
 
* <qpdf>Info Gefahrengut/Bericht Ereignis bei ADR-Befoerderung.pdf, Formular für Bericht eines Ereignisses bei ADR-Beförderung gem. Abschnitt 1.8.5 RID/ADR</qpdf>
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* <qpdf>Info Gefahrengut/Muster Jahresbericht-ADR.pdf, Muster Jahresbericht gemäß § 11 Abs.2 GGBG</qpdf>
 
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[http://blsvwiki001/Intra-Wiki/SMS Sicherheitsmanagement im Intranet]
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= siehe auch =
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[http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Krisenmanagement Krisenmanagement]
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<qpdf>Info Gefahrengut/Aufgaben_des_Gefahrgutbeauftragten.pdf, Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten</qpdf>
 
<qpdf>Info Gefahrengut/Aufgaben_des_Gefahrgutbeauftragten.pdf, Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten</qpdf>
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[http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Pr%C3%BCfplan#Pr.C3.BCfplan_Funktionen Prüfplan Funktionen]
  
 
= Verantwortlicher =
 
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<!-- zugehörig zu Sammlungen -->
 
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[[Kategorie:Hintergrundinformationen Gefahrgut]]
  
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Rail / IM / Short Sea]]
 
[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Rail / IM / Short Sea]]
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2021, 12:48 Uhr

Jedes an der Beförderung von Gefahrgut beteiligte Unternehmen muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) schriftlich bestellen.

Fakten[Bearbeiten]

Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.

Mitteilung von Gefahrgutbeauftragten[Bearbeiten]

Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR/RID/ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

Bei den gemeldeten Gefahrgutbeauftragten muss es sich nicht um Beschäftigte des Unternehmens handeln. Im Sinne der internationalen Vorschriften können auch Gefahrgutbeauftragte mit gültigen ausländischen Schulungsnachweisen gemeldet werden.


Meldungen

Ein Zeichnungsberechtigter des Unternehmens hat das BMVIT binnen eines Monats nach Benennung oder deren Änderung zu informieren.

siehe: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/zustaendig/index.html

aktueller Stand - per 05.02.2020 - gütlig bis 2024

Die betreffenden Mitteilungen über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 11 GGBG wurden von der Personalabteilung mit Datum 05.02.2020 online für das BMVIT Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erstellt.

Link zu Prüfplan Funktionen




Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten[Bearbeiten]

- Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes

- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften

- unverzügliche Anzeige von Mängeln oder Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber

- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung

- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben

- Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird


Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik Zentrale Wörgl
Mitarbeiter Telefon Mobil Tel.
Alois Schrettl 3165 +43 (664) 203 72 50
Patrick Janes 3124 +43 (664) 619 30 54


Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik NL Graz
Mitarbeiter Telefon Mobil Tel.
Michael Gartlgruber 4423 ............................


  • Für Gefahrgutbeauftragter Luftfracht siehe DGR


Gefahrgutauswertung[Bearbeiten]

Der Gefahrgutbeauftragte muss am Ende des Jahres einen Gefahrgutbericht erstellen, der beim QMB vorzulegen ist.

Jahresberichte Gefahrgut[Bearbeiten]

Der Gefahrgutbeauftragte (ADR-Beauftragte) erstellt einen Jahresbericht.
The Dangerous Goods Safety Adviser (DGSA) provides a DGSA Annual Report.


siehe Jahresberichte Gefahrgut (ADR, DGR)

Formulare und Muster[Bearbeiten]


Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Krisenmanagement

Sicherheitsmanagement im Intra-Wiki

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

Prüfplan Funktionen

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Alois Schrettl