Lieferantenerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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<qpdf>Info Kunden/Langzeitlieferantenerklaerung_mit_Laendervorgabe_2013-12.doc, Langzeitlieferantenerklaerung mit Laendervorgabe nach EG-Verordnung 1207/2001 Version 2013-12 als Word-Dokument</qpdf>
 
  
 
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Anton Hager
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Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:24 Uhr

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben hinsichtlich der (Präferenz-)Ursprungseigenschaft gelieferter Waren macht.

Fakten[Bearbeiten]

Lieferantenerklärungen können grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet werden (= innergemeinschaftlicher Nachweis über den Warenursprung), außer:

• Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft im Warenverkehr mit bestimmten Ländern

• Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für bestimmte Waren mit türkischem Ursprung im Hinblick auf die paneuropäische Kumulierung (EU+EFTA+türkische EGKS-Waren und Waren der Agrarregelung), die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und die SAP-Kumulierung.


Eine Lieferantenerklärung bildet ihrerseits die Grundlage für die Ausstellung bzw. Beantragung einer neuen (Präferenz-)Ursprungserklärung.


Weblinks[Bearbeiten]

Wortlaute von Lieferantenerklärungen gem. zoll.de

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter