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Die handelsstatistische Anmeldung der Waren erfolgt '''durch den umsatzsteuerpflichtigen Auskunftspflichtigen'''. Dieser kann sich durch einen "Drittanmelder" vertreten lassen, bleibt aber trotzdem verantwortlich. | Die handelsstatistische Anmeldung der Waren erfolgt '''durch den umsatzsteuerpflichtigen Auskunftspflichtigen'''. Dieser kann sich durch einen "Drittanmelder" vertreten lassen, bleibt aber trotzdem verantwortlich. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 08:16 Uhr
Intrastat ist ein Erhebungssystem zur Erfassung aller tatsächlichen Warenverkehre zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit diesem System wurde nach dem Wegfall der Zollformalitäten für den Warenverkehr in der EU eine Beobachtungplattform für den innergemeinschaftlichen Warenaustausch geschaffen.
Fakten[Bearbeiten]
Die handelsstatistische Anmeldung der Waren erfolgt durch den umsatzsteuerpflichtigen Auskunftspflichtigen. Dieser kann sich durch einen "Drittanmelder" vertreten lassen, bleibt aber trotzdem verantwortlich.
Unternehmen, die in Österreich innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen bzw. innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, müssen monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats INTRASTAT-Meldungen bei der Statistik Austria abgeben, wenn über die Meldeschwelle überschritten ist. (s.u.)
Kurzbeschreibung[Bearbeiten]
Intrastat sieht eine Erhebung der Warenverkehre betreffenden statistischen Informationen direkt bei den beteiligten Unternehmen vor. Diese schicken der zuständigen Stelle des jeweiligen Mitgliedsstaates jeden Monat eine Statistikmeldung, die ihre Bezüge und Lieferungen aus bzw. in die Länder der EU zum Gegenstand hat. In Österreich ist das die Statistik Austria.
Als statistischer Wert der Ware ist grundsätzlich der Wert in Euro (€) anzumelden, den die Ware beim Übergang über die Grenze des österreichischen Bundesgebietes hatte (Grenzwert) (§ 7 Abs. 1 HStG 1995). Rechnungsbetrag ist der Gesamtbetrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer (§ 7 Abs. 2 HStG 1995).
Es gilt eine Erleichterung für Auskunftspflichtige Unternehmen, deren Eingänge oder Versendungen jährlich unter Euro (€) 10 Millionen liegen; diese Unternehmen sind von der Ermittlung des statistischen Wertes, des Verkehrszweiges, sowie des statistischen Verfahrens befreit.
praktische Durchführung[Bearbeiten]
IDEP/KN8 ist ein PC-Programm, das einer großen Zahl von Firmen in der Europäischen Union hilft, den Aufwand für die statistische Meldung des innergemeinschaftlichen Warenhandels (INTRASTAT) zu reduzieren.
IDEP steht für Intrastat Daten Eingabe Programm, KN8 für die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur, die europäische Warenklassifikation. IDEP/KN8 wurde im Auftrag von EUROSTAT, dem statistischen Amt der Europäischen Union, entwickelt
| S p a l t e | B e z e i c h n u n g | A r t | L ä n g e | A n m e r k u n g |
| 1 | KN8-Code | String | 8 | muss 8 Stellen lang sein |
| 2 | Art des Geschäftes | String | 1 | muss 1 Stelle lang sein |
| 3 | Statistisches Verfahren | String | 5 | muss 5 Stelle lang sein |
| 4 | Warenbezeichnung | String | 140 | maximal 140 Stellen |
| 5 | Handelspartnerland | String | 2 | muss 2 Stellen lang sein |
| 6 | Ursprungsland | String | 2 | muss 2 Stellen lang sein - Spallte muss vorhanden sein, auch wenn bei den Versendungsmeldungen diese Spalte nicht mit Daten befüllt wird |
| 7 | Eigenmasse in kg | Wert | 10 | maximal 10 Stellen, keine Dezimalstellen |
| 8 | Besondere Maßeinheit | Wert | 10 | maximal 10 Stellen, keine Dezimalstellen |
| 9 | Verkehrszweig | String | 1 | muss 1 Stelle lang sein |
| 10 | Rechnungsbetrag in € ohne Steuern! (*) | Wert | 10 | maximal 10 Stellen, keine Dezimalstellen |
| 11 | Statistischer Wert in € | Wert | 10 | maximal 10 Stellen, keine Dezimalstellen |
(*)
Relevant ist der Rechnungsbetrag rein netto, ohne USt und ohne evt. Verbrauchsteuern wie Mineraölsteuer oder Alkoholabgaben.
Beschreibungen der einzelnen Inhalte gem. Statistik Austria
Intrastat Meldeschwelle ab 2013[Bearbeiten]
Die Meldeschwelle für INTRASTAT-Meldungen wurde in Österreich am 1. Jänner 2015 von € 550.000,- auf € 750.000 angehoben. {Summe jährlicher Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten}
Wird demnach der Schwellenwert von jeweils 750.000 € im Jahr 2012 nicht überschritten, müssen keine INTRASTAT-Meldungen abgegeben werden. Sollte jedoch der jeweilige Schwellenwert von 750.000 € überschritten werden, sind ab jenem Monat, in dem der Schwellenwert überschritten wird, die INTRASTAT-Meldungen abzugeben.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Informationen Statistik Austria 2013
Intrastatmeldung - Prozessbeschreibung
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter