Innergemeinschaftlicher Erwerb: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 08:15 Uhr
Als innergemeinschaftlicher Erwerb wird ein eigenständiger Steuertatsbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem der grenzüberschreitende Erwerb von Gegenständen grundsätzlich im Staat des Erwerbers der Umsatzsteuer unterworfen wird. (Bestimmungslandprinzip!)
Nachstehende Ausführungen gelten nur für Erwerber, die als Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dem innergemeinschaftlichen Erwerb im Land des Käufers entspricht eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung oder Verbringung im Land des Verkäufers.
Fakten[Bearbeiten]
Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung /agekürzt IG-Lieferung (Versendung für den Verkäufer / Erwerb für den Käufer) ist durch Verwendung der jeweiligen UID-Nummer in einer entsprechenden Rechnung zu dokumentieren.
Muster Rechnung Innergemeinschaftliche Lieferung
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter