Zugelassener Versender: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein '''Zugelassener Versender''' bzw. '''Zugelassener Empfänger''' ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen. | Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein '''Zugelassener Versender''' bzw. '''Zugelassener Empfänger''' ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:50 Uhr
Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.
Fakten[Bearbeiten]
Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.
Weblinks[Bearbeiten]
Zugelassener Ausführer (DE) in der gleichen Bedeutung wie Zugelassener Versender
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter