Zollvollmacht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:49 Uhr
Eine Zollvollmacht wird einem Zollagent oder Speditionsdienstleister im Auftrag der Zollabteilung von Berger Logistik GmbH erteilt. Der Zollagent wickeln dann in unserem Auftrag die Verzollung von Waren des Versenders oder Spediteurs/Logistikunternehmens ab.
Fakten[Bearbeiten]
Mit einer erteilten Zollvollmacht handeln die beauftragten Zollagenten in direkter Vertretung der Berger Logistik GmbH. Die Haftung für die korrekte / ordnungsgemäße Zollabwicklung liegt hier auch bei der Berger Logistik GmbH.
Weiterhin gibt es auch Dienstleister die uns indirekt Vertreten. Diese benötigen zwar auch eine Vollmacht (zur indirekten Vertretung) - hier liegt die komplette Haftung für die korrekte und ordnungsgemäße Abwicklung beim Dienstleister.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter