Zollgrenze: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:39 Uhr
Als Zollgrenze bezeichnet man die Grenze eines Zollgebiets. Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze.
Fakten[Bearbeiten]
Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht. In Deutschland geschiet dies durch den Grenzaufsichtsdienst der Bundeszollverwaltung und teilweise auch durch die Bundespolizei.
Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.
An fast jeder Zollgrenze finden Zollkontrollen statt. Innerhalb der EU gibt es nur an den Außengrenzen Zollkontrollen, zum Beispiel an internationalen Flughäfen, Freihafenübergängen oder Seezollhäfen.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter