NMD: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Non Manipulation Declaration (NMD) beschreibt die direkte Warenbeförderung unter Zollüberwachung aus der Schweiz nach Japan.<br>
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Die Non Manipulation Declaration (NMD) erklärt die Tatsache, dass bei gebrochenen Verkehren die Ware bei der Umladung in der  Crossdocking Station keinerlei Veränderungen erfahren hat. In der NMD werden die Daten des Auftrages und des Transportmittels bei Ein- und Ausgang beim Crossdocking Partner detailliert angeführt.  
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Das NMD Dokument dient als durchgehendes Frachtpapier und ist ein Nachweis dass die Vorschriften bei der Beförderung eingehalten wurden. <br>
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Es kann auch eine von den Behörden aufgestellte Bescheinigung sein, dass die Ware nicht behandelt oder manipuliert wurde.<br>
 
  
 
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Das Dokument Non Manipulation Declaration dokumentiert die [[MRN]] (Movement Reference N°) des eingehenden T1, das beim CD Partner gelöscht wird und die [[MRN]] des zweiten T1 für den Transport vom CD Partner bis zum EU-Austrittszollamt im Verladehafen.
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Die Zollbehörden im Importland können beide T1 auf dem EU-Server (s. Weblinks) überprüfen. Wenn die genannten T1 entsprechen, ist das Gebot der Direktbeförderung trotz Umladung erfüllt und der Präferenzzollsatz kommt in Anwendung.
  
 
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Zollabwicklung]]
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:28 Uhr

Die Non Manipulation Declaration (NMD) erklärt die Tatsache, dass bei gebrochenen Verkehren die Ware bei der Umladung in der Crossdocking Station keinerlei Veränderungen erfahren hat. In der NMD werden die Daten des Auftrages und des Transportmittels bei Ein- und Ausgang beim Crossdocking Partner detailliert angeführt.


Fakten[Bearbeiten]

Das Dokument Non Manipulation Declaration dokumentiert die MRN (Movement Reference N°) des eingehenden T1, das beim CD Partner gelöscht wird und die MRN des zweiten T1 für den Transport vom CD Partner bis zum EU-Austrittszollamt im Verladehafen.

Die Zollbehörden im Importland können beide T1 auf dem EU-Server (s. Weblinks) überprüfen. Wenn die genannten T1 entsprechen, ist das Gebot der Direktbeförderung trotz Umladung erfüllt und der Präferenzzollsatz kommt in Anwendung.

Weblinks[Bearbeiten]

EU-Server zum Nachverfolgen von Versandscheinen (T1/T2)

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter