NMD: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Non Manipulation Declaration (NMD) beschreibt die direkte Warenbeförderung '''unter Zollüberwachung''' aus der Schweiz nach Japan durch die Angabe des T1 nach Duisburg und des T1 von Duisburg. Die NMD wird in Japan verlangt, damit Ware trotz einem einem Wechsel des Transportmittels (2-step) präferenzbegünstigt eingeführt werden können.
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Die Non Manipulation Declaration (NMD) erklärt die Tatsache, dass bei gebrochenen Verkehren die Ware bei der Umladung in der  Crossdocking Station keinerlei Veränderungen erfahren hat. In der NMD werden die Daten des Auftrages und des Transportmittels bei Ein- und Ausgang beim Crossdocking Partner detailliert angeführt.  
  
  
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= Fakten =
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Das Dokument Non Manipulation Declaration dokumentiert die [[MRN]] (Movement Reference N°) des eingehenden T1, das beim CD Partner gelöscht wird und die [[MRN]] des zweiten T1 für den Transport vom CD Partner bis zum EU-Austrittszollamt im Verladehafen.
  
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== Ablauf ==
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Die Zollbehörden im Importland können beide T1 auf dem EU-Server (s. Weblinks) überprüfen. Wenn die genannten T1 entsprechen, ist das Gebot der Direktbeförderung trotz Umladung erfüllt und der Präferenzzollsatz kommt in Anwendung.
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=== Erstellung ===
 
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Das Dokument NMD wird durch DPA erstellt mit Daten aus Car_O und vom Zollamt Duisburg-Ruhrort gestempelt und Unerschrieben.  
 
  
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=== Weiterleitung ===
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= Weblinks =  
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Die NMD ist an Redbull Asia weiterzuleiten.
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[http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tra/transit_home.jsp?Lang=de&MRN=14DE265633994215M6&Expand=true| EU-Server zum Nachverfolgen von Versandscheinen (T1/T2)]
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to: [mailto:glenda.godinho@ap.redbull.com Glenda Godinho] & [mailto:kashish.bhagnari@ap.redbull.com Kashish Bhagnari]
 
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=== Überwachung ===
 
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Durch die auf der NMD genannten T1 kann die Zollüberwachung während des Transports von der Schweiz nach Japan nachgewiesen werden.
 
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[http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tra/transit_home.jsp?Lang=de&MRN=14CH00000126933683&Expand=true|Beispiel T1 MRN 14CH00000126933683 von Widnau nach Duisburg]
 
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[http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tra/transit_home.jsp?Lang=de&MRN=14DE265634005681M5&Expand=true|Beispiel T1 MRN 14DE265634005681M5 von Duisburg nach Rotterdam]
 
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<u>Achtung:</u> Da Dokumente im Fallback-Verfahren (Notfallverfahren) nicht im Internet nachverfolgbar sind, sind Fallback-Dokumente bei 2-step-Lieferungen nach Japan unbedingt zu vermeiden.
 
  
 
= siehe auch =
 
= siehe auch =
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<qpdf>Info Kunden/Muster NMD.pdf, Muster einer Non Manipulation Declaration</qpdf>
 
  
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=== Überwachung ===
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= Verantwortlicher =
  
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Georg Rainalter
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Vanessa Mohn
 
  
 
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien -->
 
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<!-- zugehörig zu Prozessen -->
 
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<!-- zugehörig zu Sammlungen -->  
 
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Zoll]]
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Portstuffing]]
 
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[[Kategorie: Hintergrundinformationen Team Red Bull Rail and Short Sea]]
 

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:28 Uhr

Die Non Manipulation Declaration (NMD) erklärt die Tatsache, dass bei gebrochenen Verkehren die Ware bei der Umladung in der Crossdocking Station keinerlei Veränderungen erfahren hat. In der NMD werden die Daten des Auftrages und des Transportmittels bei Ein- und Ausgang beim Crossdocking Partner detailliert angeführt.


Fakten[Bearbeiten]

Das Dokument Non Manipulation Declaration dokumentiert die MRN (Movement Reference N°) des eingehenden T1, das beim CD Partner gelöscht wird und die MRN des zweiten T1 für den Transport vom CD Partner bis zum EU-Austrittszollamt im Verladehafen.

Die Zollbehörden im Importland können beide T1 auf dem EU-Server (s. Weblinks) überprüfen. Wenn die genannten T1 entsprechen, ist das Gebot der Direktbeförderung trotz Umladung erfüllt und der Präferenzzollsatz kommt in Anwendung.

Weblinks[Bearbeiten]

EU-Server zum Nachverfolgen von Versandscheinen (T1/T2)

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter