ENS: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 6: Zeile 6:
 
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Abgabe der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in der EU verpflichtend.
 
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Abgabe der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in der EU verpflichtend.
  
−
Für einkommende Waren ist die ENS 24 Stunden vor Beladung in Übersee der ersten europäischen Zolleingangsstelle zur Durchführung einer Risikoanalyse zu übermitteln. Zur Meldung verpflichtet ist in der Regel der Beförderer (d.h. der Reeder).  
+
Für einkommende Waren ist die ENS 24 Stunden vor Beladung in Übersee der ersten europäischen Zolleingangsstelle zur Durchführung einer Risikoanalyse zu übermitteln. Zur Meldung verpflichtet ist in der Regel der Beförderer (d.h. der Reeder). Ebenfalls wird eine seit 01.01.2021 eine ENS Meldung in die und aus den UK notwendig, um mit der Fähre übersetzen zu könnn.
  
 
   
 
   
Zeile 60: Zeile 60:
 
Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise  
 
Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise  
  
−
Kennnummer für besondere Umstände  
+
Kennnummer für besondere Umstände
−
 
 
  
 
= Weblinks =
 
= Weblinks =
Zeile 70: Zeile 69:
 
= Verantwortlicher =  
 
= Verantwortlicher =  
  
−
Maja Lukic
+
Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:13 Uhr

Entry Summary Declaration
unter Entry Summary Declaration versteht man eine Summarische Eingangsanmeldung gem. ICS-Vorschriften.

Fakten[Bearbeiten]

Seit dem 1. Januar 2011 ist die Abgabe der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in der EU verpflichtend.

Für einkommende Waren ist die ENS 24 Stunden vor Beladung in Übersee der ersten europäischen Zolleingangsstelle zur Durchführung einer Risikoanalyse zu übermitteln. Zur Meldung verpflichtet ist in der Regel der Beförderer (d.h. der Reeder). Ebenfalls wird eine seit 01.01.2021 eine ENS Meldung in die und aus den UK notwendig, um mit der Fähre übersetzen zu könnn.


Wer ist für die Abgabe der summarischen Anmeldung verantwortlich?[Bearbeiten]

Im Rahmen der Einfuhr ist die summarische Anmeldung von der Person abzugeben,

• die die Waren in das Zollgebiet verbringt oder

• die die Verantwortung über die Beförderung hat oder

• die im Namen des Verbringers/Beförderers handelt (nur Einfuhr),

• die in der Lage ist, die betreffenden Waren der zuständigen Zollbehörde zu gestellen oder sie ihr gestellen zu lassen, oder

• die als Vertreter einer der vorstehend genannten Personen auftritt.

Wo ist die ENS abzugeben?[Bearbeiten]

Die ENS ist bei der tatsächlichen Eingangszollstelle abzugeben.


Inhalte der ENS[Bearbeiten]

In der Tabelle sind die Sicherheitsdaten angeführt, die Bestandteil der ENS sind. Die Daten, die ohnedies Bestandteil der Zollanmeldung sein müssen, werden in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.

Kennnummer der Sendung (Unique Consigment Reference Number, UCR)

Nummer des Frachtpapiers

Person, die die summarische Anmeldung abgibt

Beförderer

Meldeanschrift (nur bei Schiff)

Nummer der Beförderung

Code des ersten Ankunftsorts

Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet

Codes für die zu durchfahrenden Länder

Code für den Entladeort

Versandzeichen (nur bei Schiff)

Kennnummer des Beförderungsmittels für Containerfracht

UN-Gefahrgutnummer

Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise

Kennnummer für besondere Umstände

Weblinks[Bearbeiten]

European Information Portal EU

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter