Binnenmarkt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:05 Uhr
Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, das durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Der Begriff Binnenmarkt wird oft als Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt oder als Bezeichnung für den nationalen Markt eines Landes verwendet.
Fakten[Bearbeiten]
Der gemeinsame Binnenmarkt ist ein integraler Bestandteil der EU. Der Europäische Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen.
Kennzeichen des Europäischen Binnenmarktes sind Freier Warenverkehr, Freier Personenverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr und Freier Kapitalverkehr.
Die Regelungen des Europäischem Binnenmarktes gehen damit deutlich über jene einer Zollunion hinaus.
Weblinks[Bearbeiten]
Übersicht über Gebiet der Europäischen Union inkl. Gebiete mit Besonderheiten
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter