Gefahrgutbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.
 
Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.
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== Mitteilung von Gefahrgutbeauftragten ==
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Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR/RID/ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.
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Bei den gemeldeten Gefahrgutbeauftragten muss es sich nicht um Beschäftigte des Unternehmens handeln. Im Sinne der internationalen Vorschriften können auch Gefahrgutbeauftragte mit gültigen ausländischen Schulungsnachweisen gemeldet werden.
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Ein '''Zeichnungsberechtigter''' des Unternehmens hat das BMVIT binnen eines Monats nach Benennung oder deren Änderung zu informieren.
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siehe: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/zustaendig/index.html
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== Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten ==
 
== Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten ==

Version vom 22. Oktober 2019, 13:06 Uhr

Jedes an der Beförderung von Gefahrgut beteiligte Unternehmen muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) schriftlich bestellen.

Fakten

Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.

Mitteilung von Gefahrgutbeauftragten

Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR/RID/ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

Bei den gemeldeten Gefahrgutbeauftragten muss es sich nicht um Beschäftigte des Unternehmens handeln. Im Sinne der internationalen Vorschriften können auch Gefahrgutbeauftragte mit gültigen ausländischen Schulungsnachweisen gemeldet werden.

Meldungen

Ein Zeichnungsberechtigter des Unternehmens hat das BMVIT binnen eines Monats nach Benennung oder deren Änderung zu informieren.

siehe: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/zustaendig/index.html


Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

- Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes

- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften

- unverzügliche Anzeige von Mängeln oder Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber

- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung

- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben

- Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird


Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik
Mitarbeiter Telefon Mobil Tel.
Alois Schrettl 3165 +43 (664) 203 72 50
Patrick Janes 3124 +43 (664) 619 30 54


  • Für Gefahrgutbeauftragter Luftfracht siehe DGR


Jahresberichte

Der Gefahrgutbeauftragte (ADR-Beauftragte) erstellt einen Jahresbericht.
The Dangerous Goods Safety Adviser (DGSA) provides a DGSA Annual Report.

2018

Straße(ADR) und Eisenbahn (RID)
Gefahrgut-Jahresbericht 2018

"Wasserstraße" Ocean (IMDG) und Binnenschiff (ADN) sind NICHT enthalten


Luftfracht (DGR) pro Standort VIE (Wien) & Graz (GRZ)
DGR-Jahresbericht 2018 Wien

DGR-Jahresbericht 2018 Graz

2017

Straße(ADR) und Eisenbahn (RID) und Ocean (IMDG) und Binnenschiff (ADN)
Gefahrgut-Jahresbericht 2017

Luftfracht (DGR) pro Standort VIE (Wien) & Graz (GRZ)

DGR-Jahresbericht 2017 Wien

DGR-Jahresbericht 2017 Graz

2016 und davor

Gefahrgut-Jahresbericht 2016

Gefahrgut-Jahresbericht 2015

Gefahrgut-Jahresbericht 2014

Gefahrgut-Jahresbericht 2013

Gefahrgut-Jahresbericht 2012

Gefahrgut-Jahresbericht 2011

Formulare und Muster

Weblinks

siehe auch

Krisenmanagement

Sicherheitsmanagement im Intra-Wiki

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten


Verantwortlicher

Alois Schrettl