Gefahrgutbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
Ambma (Diskussion | Beiträge) K (→Jahresberichte) |
Ambma (Diskussion | Beiträge) K |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
= Fakten = | = Fakten = | ||
| + | |||
Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt. | Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt. | ||
| Zeile 31: | Zeile 32: | ||
|- | |- | ||
|} | |} | ||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
== Jahresberichte == | == Jahresberichte == | ||
| Zeile 52: | Zeile 43: | ||
<qpdf>Info Gefahrengut/ADR-Jahresbericht 2017.pdf, ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2017</qpdf> <br> <br> | <qpdf>Info Gefahrengut/ADR-Jahresbericht 2017.pdf, ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2017</qpdf> <br> <br> | ||
| − | + | == Formulare und Muster == | |
* <qpdf>Info Gefahrengut/Bericht Ereignis bei ADR-Befoerderung.pdf, Formular für Bericht eines Ereignisses bei ADR-Beförderung gem. Abschnitt 1.8.5 RID/ADR</qpdf> | * <qpdf>Info Gefahrengut/Bericht Ereignis bei ADR-Befoerderung.pdf, Formular für Bericht eines Ereignisses bei ADR-Beförderung gem. Abschnitt 1.8.5 RID/ADR</qpdf> | ||
* <qpdf>Info Gefahrengut/Muster Jahresbericht-ADR.pdf, Muster Jahresbericht gemäß § 11 Abs.2 GGBG</qpdf> | * <qpdf>Info Gefahrengut/Muster Jahresbericht-ADR.pdf, Muster Jahresbericht gemäß § 11 Abs.2 GGBG</qpdf> | ||
| + | |||
| + | = Weblinks = | ||
| + | |||
| + | = siehe auch = | ||
| + | |||
| + | [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Krisenmanagement Krisenmanagement] | ||
| + | |||
| + | [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/Kategorie:SMS Sicherheitsmanagement im Intra-Wiki] | ||
| + | |||
| + | <qpdf>Info Gefahrengut/Aufgaben_des_Gefahrgutbeauftragten.pdf, Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten</qpdf> | ||
| + | |||
= Verantwortlicher = | = Verantwortlicher = | ||
Version vom 25. Januar 2018, 06:55 Uhr
Jedes an der Beförderung von Gefahrgut beteiligte Unternehmen muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) schriftlich bestellen.
Fakten
Die Pflicht zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus § 61 des österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Die einzelnen Tätigkeiten und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten (= Sicherheitsberater) sind in ADR/RID 1.8.3 geregelt.
Einzelne Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
- Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- unverzügliche Anzeige von Mängeln oder Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber
- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben
- Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird
| Gefahrgutbeauftragte bei Berger Logistik | ||
|---|---|---|
| Mitarbeiter | Telefon | Mobil Tel. |
| Alois Schrettl | 3165 | +43 (664) 203 72 50 |
| Patrick Janes | 3124 | +43 (664) 619 30 54 |
Jahresberichte
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2011
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2012
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2013
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2014
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2015
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2016
ADR-Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter 2017
Formulare und Muster
Weblinks
siehe auch
Sicherheitsmanagement im Intra-Wiki
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
Verantwortlicher
Alois Schrettl