Schutzausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fahrer hat '''persönliche Schutzausrüstung''' ''(Sicherheitsschuhe und körperbedeckende Kleidung, Warnweste oder Warnkleidung, Arbeitshandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhelm)'' mitzuführen und anzuwenden gem. geltender Sicherheitsregeln an den Be- und Entladestellen.
 
Fahrer hat '''persönliche Schutzausrüstung''' ''(Sicherheitsschuhe und körperbedeckende Kleidung, Warnweste oder Warnkleidung, Arbeitshandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhelm)'' mitzuführen und anzuwenden gem. geltender Sicherheitsregeln an den Be- und Entladestellen.
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datei:Sicherheitsschuhe.png|Sicherheitsschuhe
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== ADR-Ausrüstung ==
 
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Für den Transport von Gefahrgut ist eine '''komplette ADR-Ausrüstung''' (complete ADR equipment) vorgeschrieben, d.h. '''pro Fahrer''', eine Warnweste, Taschenlampe ohne metallische Oberfläche, ein Paar Schutzhandschuhe, eine Augenschutzausrüstung, eine Kanalabdeckung, ein Auffangbehälter oder Auffangsack, eine Schaufel oder Spaten, ein Paar Gummistiefel, ein Sack Bindemittel (ca. 5 kg), eine Notfallmaske mit Schutzfilter, '''sowie pro''' '''Fahrzeug''' ein Unterlegkeil, drei selbststehende Warnzeichen, zwei Feuerlöscher à 6 kg für den ADR-Einsatz und ein Feuerlöscher à 2 kg für sonstigen Fahrzeugbrand, und zwei neutrale orange Warntafeln und ein Satz Schriftliche Weisungen ADR.  
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Für den Transport von Gefahrgut ist eine '''komplette ADR-Ausrüstung''' (complete ADR equipment) vorgeschrieben, d.h. '''pro Fahrer''', eine Warnweste, Taschenlampe ohne metallische Oberfläche, ein Paar Schutzhandschuhe, eine Augenschutzausrüstung, eine Kanalabdeckung, ein Auffangbehälter oder Auffangsack, eine Schaufel oder Spaten, ein Paar Gummistiefel, ein Sack Bindemittel (ca. 5 kg), eine Notfallmaske mit Schutzfilter, '''sowie pro''' '''Fahrzeug''' ein Unterlegkeil, drei selbststehende Warnzeichen, zwei Feuerlöscher à 6 kg für den ADR-Einsatz und ein Feuerlöscher à 2 kg für sonstigen Fahrzeugbrand, und zwei neutrale orange Warntafeln und ein Satz Schriftliche Weisungen ADR.
  
 
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Version vom 5. September 2017, 08:54 Uhr

Hier eine kurze Information betreffend Schutzausrüstung für LKW-Fahrer bzw. Fahrzeuge.


Fakten

Die von Auftraggebern erteilten Sicherheitsregeln und Sicherheitsanweisungen für das das Laden und Entladen gelten zusätzlich zu den ohnehin gültigen gesetzlichen Regelungen.

Beispiel Kundenanforderung Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Transport von Kaufmannsgut

deutsch

Fahrer hat persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe und körperbedeckende Kleidung, Warnweste oder Warnkleidung, Arbeitshandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhelm) mitzuführen und anzuwenden gem. geltender Sicherheitsregeln an den Be- und Entladestellen.



englisch

Driver must have personal protective equipment on board (safety shoes and work clothing covering the entire body, reflective vest or warning clothing, work gloves, hearing protection, safety glasses, protective helmet) and has to use it according to effective rules at point of loading and unloading.

ADR-Ausrüstung

Für den Transport von Gefahrgut ist eine komplette ADR-Ausrüstung (complete ADR equipment) vorgeschrieben, d.h. pro Fahrer, eine Warnweste, Taschenlampe ohne metallische Oberfläche, ein Paar Schutzhandschuhe, eine Augenschutzausrüstung, eine Kanalabdeckung, ein Auffangbehälter oder Auffangsack, eine Schaufel oder Spaten, ein Paar Gummistiefel, ein Sack Bindemittel (ca. 5 kg), eine Notfallmaske mit Schutzfilter, sowie pro Fahrzeug ein Unterlegkeil, drei selbststehende Warnzeichen, zwei Feuerlöscher à 6 kg für den ADR-Einsatz und ein Feuerlöscher à 2 kg für sonstigen Fahrzeugbrand, und zwei neutrale orange Warntafeln und ein Satz Schriftliche Weisungen ADR.

Weblinks

siehe auch

Link Link Sicherheitsanweisung Eigenfuhrpark

Link Kontrolldokument ADR-Ausrüstung Eigenfuhrpark


Verantwortlicher

Alois Schrettl